Essen – Die RAG AG beantragt im Bereich der Stadt Essen im Stadtteil Überruhr für den Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung die Erteilung einer Erlaubnis für das Heben von jährlich maximal 18 Mio. Kubikmeter Grubenwasser am Standort der Zentralen Wasserhaltung Heinrich und Einleitung dieses Wassers in die Ruhr bei Fluss-km 40,69. Betroffen von den oben genannten Vorhaben sind die Städte Bochum, Duisburg, Essen, Hattingen, Mülheim (Ruhr), Oberhausen und Witten.
Die Entnahme von Grundwasser (hier Grubenwasser aus den stillgelegten Grubengebäuden der ehemaligen Bergwerke) sowie dessen Einleitung in Oberflächengewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Zuständig für das Verfahren ist gemäß § 19 Abs. 2 WHG die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde.
Für das Genehmigungsverfahren ist nun die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung vorgesehen. Die Planunterlagen stehen in der Zeit vom 30. Juli bis einschließlich 29. August auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/bekanntmachungen/
zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung. Als zusätzliches Informationsangebot besteht die Möglichkeit, die Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis bei den Städten Bochum, Duisburg, Essen, Hattingen, Mülheim (Ruhr), Oberhausen und Witten physisch einzusehen. Die Planunterlagen liegen im vorgenannten Zeitraum in den Dienstgebäuden der oben genannten Kommunen während der jeweils geltenden Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Bei der Stadt Essen ist dies montags bis freitags in der Zeit von 8 – 15.00 Uhr im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10/Deutschlandhaus, R 501 möglich.