Essen – Betroffen sind sowohl der Rechtsabbieger, der aus Richtung Kettwig von der Ruhrtalstraße kommend, auf die Brücke führt, sowie der Rechtsabbieger auf der Brücke in Richtung Kettwig auf die Laupendahler Landstraße. Die Gewichtsbeschränkung auf den beiden Rechtsabbiegern soll die Brücke in den jeweiligen Eckbereichen entlasten. Der Linienverkehr wird von dieser Regelung ausgenommen, das Befahren der Gustav-Heinemann-Brücke durch die Feuerwehr bleibt weiterhin gewährleistet.
Folgende Umfahrungsmöglichkeiten bestehen für Fahrzeuge über 24 Tonnen:
- Von der Ruhrtalstraße kommend kann der Schwerverkehr zunächst geradeaus der B224 folgen und im Bredeneyer Kreuz über die Bredeneyer Straße wenden. Anschließend kann dem Verlauf der B224 über die Gus-tav-Heinemann-Brücke gefolgt werden.
- Von der Ruhrtalstraße sowie aus Richtung Bredeneyer Kreuz kommend ist ein Rechtsabbiegen in die Laupendahler Landstraße für Schwerverkehr über 24 Tonnen nicht möglich. Dieser kann der B224 bis zum Werdener Markt folgen und dort wenden. Anschließend kann der B224 zurück zur Brücke gefolgt und anschließend als Linksabbieger in die Laupendahler Landstraße eingefahren werden.
Hintergrund der nun ergriffenen Maßnahme sind durchgeführte Überprüfungen durch einen externen Gutachter. Im Rahmen einer Nachrechnung und Sanierungsplanung für die Brücke wurde festgestellt, dass für einen ordnungsgemäßen Betrieb Ertüchtigungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Zu diesen Maßnahmen gehört auch die ab morgen geltende Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 24 Tonnen.
Weitere Maßnahmen, wie die Analyse von Materialproben, vermessungstechnische Arbeiten sowie die Einrichtung eines Monitorings, laufen parallel und haben zunächst keinen Einfluss auf den laufenden Betrieb auf der Brücke. Diese engmaschigen Überwachungen der Brücke ermöglichen es, dass die Gustav-Heinemann-Brücke auf Basis fundierter Informationen stetig im Blick behalten werden kann.
Der Baustart für die umfangreiche Sanierung, die unter anderem aufwändige und technisch anspruchsvolle Ertüchtigungsmaßnahmen beinhaltet, ist ab der zweiten Jahreshälfte 2025 vorgesehen. Hierdurch wird ein ordnungsgemäßer Betrieb der Brücke bis 2038 gewährleistet. Auch während dieser geplanten Sanierungsarbeiten wird es zu Verkehrseinschränkungen kommen. Nach aktuellem Stand können die Einschränkungen im Anschluss wieder aufgehoben werden, wobei von einer Bauzeit von rund einem Jahr ausgegangen wird.