Das Landgericht Essen hat einen ehemaligen Arzt nach einer Sterbehilfe zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Mann wurde wegen Totschlags in einem minderschweren Fall schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mediziner aus Datteln einem Mann aus Dorsten beim Suizid geholfen hatte, obwohl er von einer psychischen Erkrankung des Betroffenen wusste, durch die dieser seinen Gesundheitszustand nicht einschätzen konnte. So litt der Mann zum Tatzeitpunkt an einer akuten paranoiden Schizophrenie.
Nach Ansicht des Gerichts wird Sterbehilfe ab dem Punkt strafbar, an dem die Entscheidung zum Suizid nicht mehr frei getroffen werden kann. Der ehemalige Arzt habe nach Ansicht der Kammer die Grenze aus Mitleid „sehenden Auges“ überschritten, hieß es.
Er war bereits zuvor wiederholt als Sterbehelfer tätig gewesen. Strittig war in dem Fall nicht, dass der Arzt beim Suizid assistiert hatte, sondern die rechtliche Bewertung, ob es im Fall des Verstorbenen zulässig war.
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