Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Freitag mit, dass er darin keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten gefunden habe. Das Landgericht Detmold hatte die drei zur Tatzeit 14 und 15 Jahre alten Jungen im Februar zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. (Az. 4 StR 280/24)
Dem Urteil zufolge hatten die Jugendlichen am Abend des 25. Oktobers vergangenen Jahres auf dem Gelände eines Kindergartens in Horn-Bad Meinberg im Kreis Lippe Drogen und Alkohol konsumiert. Dort trafen sie auf ihr späteres Opfer, einen 47-Jährigen. Sie fühlten sich von ihm gestört und beschlossen, ihn körperlich zu attackieren. Den Angriff wollten sie mit dem Handy filmen und in den sozialen Netzwerken verbreiten.
Nach einem Faustschlag in sein Gesicht habe sich der 47-Jährige aber in einem Handgemenge mit dem 14-Jährigen und einem der 15-Jährigen behaupten können. Der andere 15-Jährige filmte das Ganze. Er habe sich dann dazu entschlossen, sein Messer als Stichwaffe einzusetzen. Viermal stach er dem Urteil zufolge in den Oberkörper des Manns, wobei er dessen Tod für möglich hielt und billigte.
Die beiden anderen Jugendlichen hätten das gesehen, aber weiter auf den 47-Jährigen eingeschlagen. Dieser verblutete noch vor Ort, nachdem die drei Täter weggegangen waren. Bereits am folgenden Tag wurden sie festgenommen.
Das Landgericht sprach sie im Februar des Totschlags schuldig. Gegen den 15-Jährigen, der auf den Mann eingestochen hatte, verhängte es eine Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren. Die anderen beiden Angeklagten wurden zu jeweils fünf Jahren verurteilt. Diese beiden wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Da keine Rechtsfehler gefunden wurden, wurde es rechtskräftig.
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