Ennepe-Ruhr-Kreis: Schüler erhielten rund 1,3 Millionen Euro BAföG

Junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung machen, sind beim Ennepe-Ruhr-Kreis an der richtigen Antragsadresse, wenn es um finanzielle Hilfe geht.

Ennepe-Ruhr-Kreis – Die Kreisverwaltung ist Ansprechpartner für das so genannte Schüler-BAföG. 2024 profitierten davon 228 Frauen und Männer, ihnen wurden aus Bundesmitteln rund 1,3 Millionen Euro überwiesen. Dies sind ca. 200.000 Euro weniger als im Vorjahr.

Weil Schüler-BAföG in voller Höhe als Zuschuss gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss, ist es für Auszubildende besonders interessant. Grundsätzlich entscheidend für einen Bewilligungsbescheid ist die gewählte Ausbildung.

„Schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln sowie Schulformen des zweiten Bildungswegs sind in der Regel förderungsfähig. Die gymnasiale Oberstufe hingegen grundsätzlich nicht“, erläutert Judith Volk, BAföG-Teamkoordinatorin des Sachgebietes Grundsatzangelegenheiten, Teilhabe- und Förderleistungen des Ennepe-Ruhr-Kreises. Weiteren Einfluss auf die Entscheidung haben die Staatsangehörigkeit, die Eignung und das Alter.

Für die Höhe des Förderbetrages spielen folgende Faktoren eine Rolle: Vermögen und Einkommen des Antragstellers sowie Einkommen der Eltern, Schulform und die Frage, ob der oder die Jugendliche noch bei den Eltern wohnt. Die Höhe der monatlichen Schüler-BAföG-Sätze beträgt aktuell zwischen 276 und 775 Euro.

Für Auszubildende, die beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung versichert sind, erhöht sich der Bedarfssatz monatlich um weitere 102 Euro. Zur Abgeltung der Kosten für die Pflegeversicherung wird für beitragspflichtige Auszubildende ein Pflegeversicherungszuschlag von 35 Euro geleistet.

Nähere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter www.bafoeg.de. Online kann Schüler-BAföG unter bafoeg-digital.de beantragt werden. Alternativ ist es möglich, die erforderlichen Dokumente per E-Mail (bafoeg@en-kreis.de) einzureichen oder das BAföG-Kontaktformular auf der Website des Ennepe-Ruhr-Kreises (www.en-kreis.de) zu nutzen.

Sachgebietsleiterin Pia Schäfer empfiehlt entsprechende Anträge frühzeitig zu stellen, da die Förderung ab dem Monat erfolgt, an dem ein unterschriebener Antrag vorliegt. Wer seine vollständigen Dokumente bereits sechs bis acht Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres einreicht, profitiere in der Regel von kürzeren Bearbeitungszeiten.

Zu den vollständigen Antragsunterlagen gehören insbesondere Einkommensnachweise (beispielsweise Steuererklärung, Bürgergeldbescheid oder Rentenbescheid der Eltern) und die Schulbescheinigung. Diese Unterlagen sollten ausschließlich in Kopie eingereicht werden.

Für eine telefonische Beratung stehen die Beschäftigten des Amtes für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung im Schwelmer Kreishaus montags bis freitags zwischen 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr zur Verfügung. Sie sind unter den Telefonnummern 02336/93 2217 und 02336/93 2256 erreichbar. Alternativ können Nachrichten an bafoeg@en-kreis.de gesandt werden. Auf diesen Wegen kann auch ein persönlicher Beratungstermin vereinbart werden.

Stichwort weitere Fördermöglichkeiten

Neben dem Schüler-BAföG sieht der Gesetzgeber noch weitere Fördermöglichkeiten vor. So haben junge Frauen und Männer, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren und nicht mehr bei den Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Hierfür zuständig sind die örtlichen Agenturen für Arbeit.

Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden Ansprechpersonen zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studierendenwerken ihres Studienortes. Und wenn es um das so genannte Aufstiegs-BAföG geht, können sich Interessierte an die Bezirksregierung Köln wenden. Informationen und Antragsunterlagen hierzu unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

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