Das Landgericht in der nordrhein-westfälischen Stadt sah es nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Mittwoch als erwiesen an, dass der Beschuldigte die zwei Kinder attackiert und schwer verletzt hatte. Aufgrund einer psychischen Erkrankung war er zur Tatzeit nicht schuldfähig.
Die Tat hatte sich im Februar auf offener Straße nahe einer Schule in Duisburg ereignet. Wie das Gericht feststellte, hatte der Beschuldigte zuvor im Internet angekündigt, einen Mord begehen zu wollen. Die Kinder von neun und zehn Jahren, ein Junge und ein Mädchen, erlitten durch das Messer erhebliche Verletzungen, schwebten aber nicht in Lebensgefahr. Das Urteil ist rechtskräftig.
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