Rund acht Montage nach zwei islamistisch motivierten Messerangriffen in Duisburg hat das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf den 27-Jährigen Täter wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft sowie Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Angeklagte sei weiterhin dazu entschlossen, aus seiner Sicht als „Ungläubige“ geltende Menschen zu töten, und „für die Allgemeinheit gefährlich“, erklärte das Gericht am Dienstag zur Begründung.
Der aus Syrien stammende Beschuldigte hatte in der Nacht zum Ostersonntag in der Duisburger Innenstadt laut Urteil einen Passanten als Zufallsopfer durch zahlreiche Messerstichen tödlich verletzt. Neun Tage später griff er in einem Duisburger Fitnessstudio demnach vier Männer mit einem Messer an und verletzte diese teilweise lebensgefährlich. Er wurde einige Tage nach dieser Tat gefasst und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Nach Überzeugung des OLG hatte sich der 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommene Beschuldigte seit 2020 im Internet radikalisiert und sich dabei an der Ideologie der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) orientiert. Er handelte allerdings ohne „direkte Anbindung“ an diese oder eine andere extremistische Organisation. Nach Feststellungen des Gerichts lehnte er die Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik grundsätzlich ab und strebte ein Leben in einem islamischen „Gottesstaat“ auf Grundlage der Scharia an.
Vor diesem Hintergrund betrachtete er demnach alle, die seine Ideologie nicht teilten, als „Ungläubige“ und war zudem entschlossen, „willkürlich ausgewählte männliche Bewohner der Bundesrepublik Deutschland zu töten“, wie das OLG weiter feststellte. Die Taten vom April waren das Ergebnis dieses Plans. Allein der „vermutete westliche Lebensstil“ seiner Opfer habe ihm dabei als ausreichender Beleg für deren „Ungläubigkeit“ gedient.
Laut Gericht gestand der Beschuldigte die Taten und zeigte sich während des im Oktober begonnenen Verfahrens darüber hinaus entschlossen, weitere ähnliche Verbrechen zu begehen, um „eine vermeintliche Glaubenspflicht zu erfüllen“. Er habe zudem „jegliche Kommunikation“ mit seinem Verteidiger verweigert, weshalb dieser in seinem Plädoyer keinen Antrag gestellt habe.
Mit seinem Urteil entsprach das OLG den Anträgen der Bundesanwaltschaft sowie der Nebenklage, die Hinterbliebene des Getöteten sowie Geschädigte des zweiten Angriffs vertrat. Es stellte zusätzlich zu der Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes sowie der dauerhaften Unterbringung in der Sicherungsverwahrung außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.
Die Taten seien heimtückisch und aus niederen Beweggründen begangen worden und hätten eine „Vielzahl von Opfern“ gefordert, erklärte das Gericht zur Begründung. Für die Verletzten hätten die Messerangriffe darüber hinaus „erhebliche Folgen“ gehabt. Wegen des „Hangs des Angeklagten zur Begehung von Attentaten und der damit einhergehenden Gefahr für die Allgemeinheit“ sei ferner die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet worden.
Bei dem Getöteten handelte es sich laut Gericht um einen 35-Jährigen, der in der Duisburger Innenstadt mit Freunden feierte. Laut Anklage stach der Beschuldigten auf diesen mindestens 28 Mal mit einem Küchenmesser ein und verletzte ihn dadurch so schwer, dass er noch am selben Tag starb. Bei der Attacke in dem Fitnessstudio griff er im Bereich der Umkleideräume und Duschen wahllos drei Männer an und stach ihnen zum Teil mehrfach in den Oberkörper. Außerdem attackierte er einen vierten Mann, der helfen wollte.
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