Düsseldorf – Künftig können Wohnungsunternehmen nach entsprechender Registrierung festlegen, nach welchen Parametern sie einen Tausch mittels digitaler Plattform ermöglichen wollen: ausschließlich aus dem eigenen Bestand, zusätzlich aus dem Bestand konkret benannter anderer Unternehmen oder uneingeschränkt.
Sobald Tauschpartner gefunden sind – zum Beispiel Mieter desselben Unternehmens – können die Beteiligten über die Plattform direkt mit der Wohnungsgesellschaft in Kontakt treten. Diese unkomplizierte Kommunikation kommt sowohl den Wohnungsunternehmen als auch den Mietparteien zugute. Den Wohnungsunternehmen erleichtert es das Belegungsmanagement, weil zum Beispiel langjährige Mieterinnen und Mieter gehalten werden können. Zudem ermöglicht ein Wohnungstausch die bedarfsgerechte Versorgung mit Wohnraum und erhält ausgewogene Bewohnerstrukturen. Für die beteiligten Mietparteien liegt der wesentliche Vorteil in der vereinfachten Abstimmung mit der Vermieterseite, wodurch die Chancen auf einen erfolgreichen Wohnungstausch steigen.
Kommt ein Wohnungstausch zustande, können Vermieter nicht geförderter Wohnungen einen Zuschuss von 2.500 Euro beantragen. Für tauschwillige Mieterinnen und Mieter bietet das Wohnungsamt eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung und Abwicklung des Wohnungstauschs an. Darüber hinaus können Zuschüsse, zum Beispiel für die Einlagerung des Hausstandes oder die Anmietung einer Übergangswohnung, gewährt werden.
Weitere Informationen, insbesondere hinsichtlich der Unterstützungsangebote für tauschwillige Mietparteien, sind auf der Internetseite des Wohnungsamtes unter www.duesseldorf.de/wohnen zu finden. Aus technischen Gründen müssen sich Tauschinteressierte einmalig neu auf der Plattform anmelden. Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite www.wohnungstauschduesseldorf.de.