Düsseldorf – Innovative Wohnformen für alle Generationen, Schul- und Sportflächen, ergänzende Nutzungen sowie eine entsprechend hochwertige freiraumplanerische Gestaltung sollen das Areal zu einer lebendigen Nachbarschaft formen. Die Entwicklung eines Nutzungskonzeptes erfolgt im Rahmen eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs.
Seit der Auftaktveranstaltung am 5. September haben 15 Teams aus Stadtplanungs- und Landschaftsarchitekturbüros an ersten Entwürfen gearbeitet. Am Dienstag, 14. November, wird ein Preisgericht bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, Politik, externen Expertinnen und Experten sowie Beraterinnen und Beratern voraussichtlich fünf vielversprechende Ideen für die Vertiefungsphase auswählen.
Am Mittwoch, 15. November, werden diese Entwürfe in einer öffentlichen Zwischenpräsentation vorgestellt. Die Veranstaltung findet statt um 19 Uhr (Einlass ab 18.30 Uhr) in der Aula des Theodor-Fliedner-Gymnasiums, Kalkumer Schloßallee 28.
Im Anschluss können die Arbeiten am Donnerstag, 16. November, Freitag, 17. November und Montag, 20. November in den Räumlichkeiten der Bezirksvertretung 5, Kaiserswerther Markt 23, jeweils von 16 bis 20 Uhr besichtigt werden. Sowohl bei der Veranstaltung als auch bei der Ausstellung können Anregungen zu den Entwürfen abgegeben werden, die gebündelt den Wettbewerbsteams zur Verfügung gestellt werden, so dass sie in die zweite Bearbeitungsphase einfließen können.
Die Öffentlichkeit ist zudem durch insgesamt fünf nach einem Bewerbungsverfahren geloste Vertreterinnen und Vertreter, davon zwei Männer und drei Frauen, beratend im Preisgericht vertreten.
„Es gibt Zustimmung und Bedenken: Vor wenigen Wochen haben wir eine Petition entgegengenommen, in der davon abgeraten wird, überhaupt zu bauen. Nun laden wir Sie alle ein, sich in der Veranstaltung damit auseinanderzusetzen, wie bei einer Entwicklung damit umgegangen werden kann, dass hier Freiraum gewahrt und der Ortsrand abschließend definiert wird. Erst nach Sichtung aller Entwürfe im Wettbewerb entscheiden die politischen Gremien anhand eines verträglichen Konzeptes über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens, in das dann alle Belange einfließen und demokratisch abgewogen werden“, sagt Cornelia Zuschke, Beigeordnete für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen.