Was sich 2025 noch für Düsseldorf ändert

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seinen letzten Sitzungen Anpassungen von ortsrechtlichen Bestimmungen beschlossen, die zum 1. Januar 2025 wirksam werden.

Düsseldorf – Neben einigen Änderungen bei Gebühren und Entgelten gehören dazu auch Änderungen in der Taxenordnung und Taxentarifordnung, die jedoch erst zum 1. Februar 2025 wirksam werden. Im Januar 2025 wird es hierzu eine gesonderte Mitteilung geben.

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer

Der Hebesatz für die Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt 295 Prozent. Der lineare Hebesatz für die Grundsteuer B (für alle sonstigen Grundstücke) wurde von 440 auf 374 Prozent gesenkt.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt unverändert bei 440 Prozent.

Abwassergebühren

Gemäß der vom Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf (SEBD) vorgelegten Abwassergebührenkalkulation 2025 bleiben die Gebühren für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung auf dem Vorjahresniveau und damit auch im Jahr 2025 unverändert konstant.

Der seit 2023 geltende Schmutzwassergebührensatz beträgt im kommenden Jahr 1,65 Euro je Kubikmeter Frischwasser für die Schmutzwasserentsorgung und der Gebührensatz für die Niederschlagswasserentsorgung 1,04 Euro je m²/Jahr beziehungsweise bei Gründächern 0,52 Euro je m²/Jahr.

Damit ist die jährliche Belastung eines Vier-Personen-Musterhaushalts in Düsseldorf im Vergleich mit anderen Kommunen in NRW besonders gering. Dank der Effizienz des städtischen Abwasserbetriebes entfallen auf die Abwassergebühren pro Person und Tag, trotz allgemeiner Kostensteigerungen in den letzten Jahren, im Durchschnitt weniger als 25 Cent.

Die Abwassergebührenkalkulation 2025 berücksichtigt das seit dem 15.12.2022 geltende Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).

Fettabscheideranlagen

Der Kanalbetrieb des SEBD führt die Reinigung und Entsorgung für derzeit etwa 1.500 Fettabscheideranlagen Düsseldorfer Großunternehmen, Metzgereien, Restaurants und Kantinenbetriebe durch. Bei jährlich mehr als 5.500 Fettabscheiderreinigungen werden im Durchschnitt 7.000 m³ Fettrückstände mit Spezialfahrzeugen aufgenommen und abgeführt. Diese Aufgabe wird vom SEBD als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt und unterliegt damit der Umsatz- und Ertragssteuerpflicht.
Die zurzeit gültigen Entgeltsätze wurden letztmalig zum 1. Juli 2022 erhöht. Vor dem Hintergrund der Tarifabschlüsse der letzten 2 Jahre und weiterhin stark ansteigender Beschaffungs- und Unterhaltungskosten der 5 Spezialfahrzeuge ist eine Erhöhung der Entgelte ab 1. Januar 2025 um durchschnittlich 3,5 Prozent sowie eine Neufestsetzung der Zuschlagssätze für Sonderreinigungen notwendig, um kostendeckend arbeiten zu können. Mit dieser Erhöhung beträgt die durchschnittliche jährliche Tarifsteigerung im 10-Jahresschnitt circa 1,2 Prozent und liegt damit deutlich unterhalb der Inflationsrate.

Straßenreinigung

Die Gebühren für die Straßenreinigung steigen ab dem 1. Januar 2025 um durchschnittlich 18 Prozent. Gründe für die Anhebung liegen einerseits in den allgemein gestiegenen Kosten für Personal und Energie, andererseits in strengeren Qualitätsmaßstäben für die Ausführung der Straßenreinigung.
So steigt etwa die Fahrbahn- und Gehwegreinigung pro Meter Straßenfront von 9,36 Euro auf 11,05 Euro.

Abfallentsorgung

Ab 2025 wird die getrennte Erfassung von Wertstoffen verbessert. Dann dürfen zum Beispiel sogenannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“ in die Gelbe Tonne gegeben werden, also Abfälle aus Metall oder Kunststoff, etwa kaputte Koch-Utensilien oder Gießkannen. Trotz einzelner Erhöhungen ergeben sich auch Einsparpotentiale bei der Abfallentsorgung.

Eine vierköpfige Familie, die bislang für ihre Restmülltonne von 120 Litern bei wöchentlicher Leerung im Vollservice 538,08 Euro gezahlt hat, käme durch Verwendung einer halb so großen Restmülltonne (60 Liter / 299,04 Euro) bei paralleler Hinzunahme einer Biotonne (120 Liter / 13,18 Euro) und einer Blauen Tonne (120 Liter / 13,84 Euro) auf eine Gesamtjahresgebühr von 326,06 Euro und würde damit über 212 Euro sparen.

Im Einzelnen steigt die Jahresgebühr für die Entsorgung einer 120 Liter großen Tonne für Restmüll von 529,68 auf 538,08 Euro, während sie für die Biotonne von 35,68 auf 13,18 Euro und für die Blaue Tonne von 35,68 auf 13,84 Euro sinkt.

 

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