Wahl der Kunstkommission Düsseldorf 2024

Im Herbst 2024 startet die Kunstkommission der Landeshauptstadt Düsseldorf in ihre dritte Amtszeit.

Düsseldorf – Alle wahlberechtigten Kunstschaffenden sind aufgerufen, an der Wahl vom 6. Mai bis zum 7. Juni 2024 online oder per Briefwahl teilzunehmen oder sich bis zum 3. Mai 2024 selbst als Kandidatin oder Kandidat einzubringen.

Kandidieren und wählen können alle Inhaber der Künstlerkarte des Kulturamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf, Absolventen der Staatlichen Kunstakademie Düsseldorf mit Wohnsitz in Düsseldorf, eingeschriebene Studierende der Staatlichen Kunstakademie Düsseldorf sowie die Mitglieder der verschiedenen Künstlervereinigungen in Düsseldorf. Eine Kandidatur ist ab Montag, 8. April, bis zum 3. Mai 2024 auf der Inernetseite www.kunstkommission-duesseldorf.de möglich. Dort kann auch die aktuelle Liste der Kandidierenden abgerufen werden. Darüber hinaus findet am Donnerstag, 16. Mai, um 17:00 Uhr eine Wahlveranstaltung im Plenarsaal des Rathauses, Marktplatz 2, statt, in der sich die Kandidierenden vorstellen. Diese wird auch im Livestream unter www.kunstkommission-duesseldorf.de übertragen.

Wie möchten wir zusammenleben? Wie können wir eine zukunftsfähige, nachhaltige und partizipative Stadtentwicklung denken? Diesen Fragen geht die Kunstkommission Düsseldorf in ihrer Arbeit und Auseinandersetzung mit dem öffentlichen Raum Düsseldorfs nach. Neben langfristig angelegten Vorhaben im Stadtraum, in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen hat die Kunstkommission in den vergangenen sechs Jahren ihres Bestehens auch diverse temporäre Projekte etabliert: mit Formaten wie „Lantz’scher Skulpturenpark“, „stadt.raum.experimente“ sowie „Theater of Hopes and Expectations“ wurde mit künstlerischen Interventionen, Performances und Teilhabe auf gesellschaftliche Entwicklungen reagiert.

Hintergrund
Die Kunstkommission ist das Expertengremium, wenn es um die Realisierung von Kunstwerken im Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf im öffentlichen Raum geht. Sie berät den Rat der Stadt bei der Entscheidungsfindung und gibt Empfehlungen ab unter anderem zur Sinn- und Zweckmäßigkeit von Kunst bei öffentlichen Bauvorhaben und Projekten im öffentlichen Raum, zur Durchführung von Wettbewerbsverfahren sowie zur Aufstellung, Versetzung und Entfernung von Kunstwerken im öffentlichen Raum.

Die Kommission entscheidet über die Projektauswahl und gibt Rahmenbedingungen für die unterschiedlichen Wettbewerbe vor. Sie wählt die einzuladenden Kunstschaffenden aus und beschließt über die inhaltliche Begleitung von Projekten. Für die Finanzierung steht jährlich ein eigenes Budget zur Verfügung.

Die ehrenamtlichen Mitglieder der Kunstkommission werden gewählt beziehungsweise bestellt. In der Kommission sitzen regelmäßig mit Stimmrecht
•    sechs Kuntschaffende, paritätisch besetzt
•    zwei Kunstwissenschaftlerinnen beziehungsweise -wissenschaftler
•    zwei planende Architektinnen beziehungsweise Architekten oder Ideengebende
•    eine Stadtplanerin beziehungsweise -planer
sowie
•    vier Politikerinnen beziehungsweise Politiker

Für alle Mitglieder der Kommission werden Stellvertretende bestellt.

Die Kommission trifft sich zu sechs bis zehn Sitzungen im Jahr, auf die sich die Mitglieder intensiv vorbereiten und in fachlichen Diskursen an der Formulierung von Beurteilungen und Empfehlungen mitwirken. Mitglieder und Stellvertretenden der Kunstkommission sind für die Dauer ihrer Amtszeit von allen Wettbewerben der Kunstkommission ausgeschlossen. Für ihre Mitarbeit in der Kommission erhalten die Mitglieder finanzielle Aufwandsentschädigungen.

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