Düsseldorf – Die städtischen Grünanlagen dienen neben der Erholung für Menschen als wichtige Rückzugsräume für Tiere, die es in einer hoch verdichteten Stadt immer seltener gibt. Bei der Verwendung von Licht im öffentlichen Raum achtet die Stadt auf die Verträglichkeit für die Natur und insbesondere für Insekten. Die Stadt bemüht sich deshalb, möglichst auf zusätzliche Lichtquellen in den Grünanlagen zu verzichten. Grundlage für dieses Vorgehen sind unter anderem Fachveröffentlichungen des Bundesamts für Naturschutz, die den negativen Einfluss von Beleuchtung auf die Natur belegen.
Im Rahmen von Bau- und Betriebsgenehmigungen für private und gewerbliche Beleuchtungsanlagen haben die Belange des Artenschutzes für die Verwaltung einen hohen Stellenwert. Bauherren erhalten im Außenbereich die Auflage, artenschutzgerechte Beleuchtungskonzepte zur Abstimmung und Genehmigung vorzulegen. Die Stadt achtet dabei zum Beispiel darauf, dass Außenbeleuchtungsanlagen zum Schutz von Vögeln, Fledermäusen und Insekten mit Leuchtmitteln in warmweißer Farbtemperatur von maximal 3000 Kelvin sowie festgelegten Wellenlängen zwischen 540 und 700 Nanometer verwendet werden. Zu den Auflagen gehört darüber hinaus, dass die Lichtquellen zeitlich und in ihrer Anzahl auf das für die Beleuchtung absolut notwendige Maß beschränkt werden und nachts ab 1 Uhr abgeschaltet oder bewegungsabhängig betrieben werden. Leuchtgehäuse müssen staubdicht verschlossen sein, damit keine Insekten eindringen können, ihre Oberflächentemperatur darf 60 Grad Celsius nicht überschreiten.
Bei Betriebsgenehmigungen für Großveranstaltungen im Freien legt die Stadt ebenfalls Wert darauf, Lichtverschmutzung zu minimieren. Zum Beispiel werden die Open-Air-Kinos bereits seit 2010 hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Artenschutz überprüft. Ein weiteres Beispiel war die Genehmigung der Lichtprojektion „Rheinkomet“ 2016 am Rheinturm.
Darüber hinaus schaltet die Stadt, auch als Energiesparmaßnahme, nachts die Beleuchtung an 168 Baudenkmälern und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet aus.