Düsseldorf – Über den Sommer werden nach Einschätzung der Stadt rund 1.100 Terrassen im öffentlichen Raum genehmigt sein. Dabei handelt es sich bei diesen zusätzlichen Tischen und Stühlen im Freien nicht nur um „echte“, bewirtschaftete Terrassen, sondern auch um Stehtische oder Vergleichbares direkt vor einem Betrieb.
Seit Anfang 2026 gilt ein vereinfachtes Verfahren für die Beantragung von Terrassennutzungen. „Mit dem neuen Verfahren setzen wir auf mehr Tempo und weniger Bürokratie. Gleichzeitig wollen wir Planungssicherheit schaffen, indem wir Terrassen für einen Zeitraum von drei Jahren erlauben. Dafür habe ich mich bereits im vergangenen Sommer eingesetzt und die entsprechende Verordnung anpassen lassen“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller.
Bislang mussten Gastronomen einen Antrag stellen und durften die Terrasse erst nach Erteilung der Erlaubnis nutzen. Nun gilt jede Terrasse automatisch nach schriftliicher Antragstellung genehmigt, sofern das Ordnungsamt nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht oder Bedenken erhebt. Zudem greift eine weitere Neuerung. So können Gastwirte ab dieser Saison ankreuzen, wenn sie die Terrasse zugleich auch für die Folgejahre nutzen wollen. Es bedarf dann im nächsten Jahr bei unverändertem Umfang keines neuen Antrags. Das neue Verfahren stößt auf positive Resonanz: Immer mehr Gastronomen beantragen eine Ganzjahresnutzung ihrer Terrassen. Der Aufwand für die Folgejahre reduziert sich deutlich – sowohl für die Gastronomen als auch für das Ordnungsamt. Die Erlaubnisse werden weiterhin für jeweils ein Kalenderjahr erteilt, eine neue Beantragung zum Ablauf der Erlaubnis entfällt jedoch.
Die Hauptsaison dauert vom 1. März bis zum 31. Oktober. Doch auch darüber hinaus sind Erlaubnisse für Terrassen möglich. Die Gastronomen können jederzeit auf gutes Wetter beispielsweise im Februar oder November reagieren und die Außenflächen an ihrem Betrieb auch in diesem Zeitraum nutzen. Grundlage dafür ist eine schriftliche Erlaubnis des Ordnungsamtes.
Vom Stehtisch bis zu großräumigen Außenflächen: Jede Variante zur Nutzung des öffentlichen Straßenraumes ist vertreten und kann im Rahmen bestehender Regelungen genehmigt werden. Dabei ist in der Altstadt während der Hauptsaison nahezu jeder freie Quadratmeter mit Terrassen belegt. Die größte Terrasse befindet sich mit rund 1.000 Quadratmetern Fläche am Unteren Rheinwerft. Die kleinsten Terrassen umfassen nur etwa zwei Quadratmeter. Sie finden sich in der Regel bei Imbissbetrieben oder Bäckereien in den Stadtbezirken.
Verstöße werden mit Bußgeld geahndet
Gastronomen, die eine Terrasse betreiben möchten, müssen für die Gebührenzone 1 (beispielsweise Innenstadt, Altstadt, Königsallee, Kö-Bogen, Schadowstraße, Schadowplatz, Medienhafen) pro Quadratmeter und Monat 9,70 Euro entrichten. In den anderen Stadtgebieten, der Zone 2, sind es 7,80 Euro pro Quadratmeter. Auch die sogenannten „Parkplatzterrassen“ dürfen weiter beantragt und betrieben werden.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass es regelmäßige Kontrollen gibt, ob die Wirte Erlaubnisse haben und die zulässigen Maße der Terrassen eingehalten werden. Wirte, die Terrassen ungenehmigt oder über das erlaubte Maß hinaus betreiben, müssen nicht nur mit einer Nachberechnung der Gebühr, sondern auch mit einem Bußgeld rechnen.
Anträge auf Erlaubniserteilung zur Nutzung von Terrassen werden vom Ordnungsamt per E-Mail an sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de oder während der Öffnungszeiten, Montag bis Freitag, 8 bis 12.30 Uhr, beim Ordnungsamt (Worringer Straße 111, 1. Etage, Zimmer 1.10 – 1.12) entgegengenommen.




