Das Landgericht in Düsseldorf verurteilte den Angeklagten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Damit hob das Gericht eine zuvor vom Amtsgericht Neuss verhängte Bewährungsstrafe auf. Bei dem Unfall war 2023 ein 33-jähriger Mann ums Leben gekommen.
Das Amtsgericht Neuss verurteilte den Angeklagten zunächst zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Dagegen gingen Staatsanwaltschaft und Nebenklage in Berufung. Das Landgericht hob das Urteil nun auf. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte neben fahrlässiger Tötung auch wegen fahrlässiger Verkehrsgefährdung und Fahrens ohne Führerschein. Der Mann hatte seine Fahrerlaubnis bereits 2020 wegen Trunkenheit im Verkehr verloren. Das Urteil fiel bereits am Dienstag.
Der Unfall hatte sich im März 2023 auf der Autobahn 44 bei Meerbusch ereignet. Der heute 48-Jährige war nach einem Gutachter mit fast 240 Stundenkilometern unterwegs gewesen. Dabei stieß er laut früheren Polizeiangaben gegen des Heck des 33-Jährigen. Beide Autos kamen ins Schleudern und prallten gegen eine Leitplanke. Der 33-Jährige wurde in seinem Fahrzeug eingeklemmt. Er starb noch an der Unfallstelle.
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