Düsseldorf – In der Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf werden dabei keine Unterscheidungen mehr zwischen Spielhallen und Gaststätten bzw. sonstigen Orten vorgenommen, in denen Spielgeräte aufgestellt sind.
Herkömmliche Tanzveranstaltungen werden zur Steigerung der Attraktivität von Clubs, Diskotheken und Kulturbetrieben in Düsseldorf ab 2024 nicht mehr besteuert. Darunter sind jedoch nicht Striptease-Vorführungen, Peepshows, Tabledances und Darbietungen ähnlicher Art zu verstehen.
In der Neufassung finden zudem entsprechende Anpassungen im Bereich von Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit sowohl bei Spielhallen, als auch in Gaststätten bzw. sonstigen Orten statt. Erweitert werden die Möglichkeiten zum digitalen Auslesen von Spielgeräten.
Umgesetzt wird mit der neuen Vergnügungssteuersatzung einerseits der ordnungspolitische Grundgedanke. Gleichzeitig soll damit auch der Suchtbegünstigung entgegengetreten werden.