Schwerpunktkontrollen an E-Ladesäulen in Düsseldorf

Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes hat in den vergangenen Wochen Schwerpunktkontrollen an den E-Ladesäulen im Stadtgebiet von Düsseldorf durchgeführt.

Düsseldorf – Diese Kontrollen sind ein wesentlicher Schritt zur Fortführung und Umsetzung des E-Mobilitätsprojekts. Das Ziel ist es, ein dichtes Netz von Ladestationen im öffentlichen Raum bereitzustellen, um Elektrofahrzeugnutzern, die keine Lademöglichkeiten zu Hause oder am Arbeitsplatz haben, das Aufladen ihrer Fahrzeuge zu ermöglichen.

Von Mitte September 2023 bis Ende Oktober 2023 lag der Schwerpunkt der Kontrollen auf den E-Ladesäulen. Besonders in der letzten Oktoberwoche wurden die Kontrollen intensiviert, und insgesamt wurden rund 1.900 Kontrollpunkte überprüft, wobei an den eingerichteten Ladesäulen zwischen zwei und vier Ladepunkte bereitstehen. Dabei wurden 531 Verwarnungen ausgestellt und 65 Abschleppungen eingeleitet. Allein in der letzten Woche der Aktion wurden 650 Kontrollen an E-Ladesäulen durchgeführt, bei denen 157 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden.

Gemäß der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im April 2020 gibt es spezielle Parkflächen für Elektrofahrzeuge, auf denen nur Fahrzeuge mit „E“-Kennzeichen parken dürfen. Bedauerlicherweise hat die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes wiederholt festgestellt, dass diese Flächen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, aber auch von Fahrzeugen mit „E“ im Kennzeichen nicht ordnungsgemäß genutzt werden – hier muss eine Parkscheibe ausgelegt werden.

Die Ergebnisse dieser Schwerpunktaktion zeigen, dass Verstöße weiterhin vorkommen, aber nicht in dem erheblichen Umfang, wie oft angenommen wird. Dies ist ein ermutigendes Zeichen für die Bemühungen zur Förderung der E-Mobilität und zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs der Ladeinfrastruktur in der Stadt.

Derzeit gibt es noch unterschiedliche Arten von Beschilderungen im Düsseldorfer Stadtgebiet. Die meisten Stellflächen an E-Ladesäulen sind mit dem Verkehrszeichen 314 (blaues „P“) ausgeschildert und erlauben das Parken für E-Fahrzeuge nur während des Ladevorgangs für maximal 1 bzw. 4 Stunden. Nur wenige E-Ladeeinrichtungen sind noch mit dem Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) beschildert, was das Parken während des Ladens nur für E-Fahrzeuge erlaubt. In beiden Fällen ist das Parken grundsätzlich nur zum Laden erlaubt.

Das Ordnungsamt appelliert an alle Fahrzeugführer, die E-Ladesäulen nur gemäß den Vorschriften zu nutzen und die Flächen ausschließlich für den dafür vorgesehenen Nutzerkreis (mit „E“ im Kennzeichen) und den eigentlichen Zweck, nämlich das Laden von Elektrofahrzeugen, zu verwenden. Der Kontrolldruck wird auch weiterhin aufrechterhalten.

xity.de
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