Düsseldorf/Essen/Köln – Hintergrund des Einsatzes ist ein Verfahren der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in NRW (ZeOS NRW) bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls sowie der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei. Das Einbruchskommissariat (KK 14) der Düsseldorfer Polizei ermittelt seit Ende Juli 2023 in einem Umfangverfahren gegen eine überörtlich agierende bulgarisch-rumänische Tätergruppierung aus dem Großraum Essen, die im Verdacht steht, im Zeitraum April 2022 bis Dezember 2023 zahlreiche Einbruchsdiebstähle verübt zu haben. Durch den anschließenden Verkauf der Tatbeute, u. a. Buntmetalle, Werkzeug und sog. Klappsteige (klappbare Obst- und Gemüsekisten), sollen die Beschuldigten einen Gewinn von ca. 1, 1 Mio. Euro erzielt haben.
Zunächst geriet die Tätergruppe wegen Einbruchsdiebstählen in Dachdeckerfachbetriebe und Garten- sowie Landschaftsbautriebe in Düsseldorf und im Umland ins Visier der Ermittler. Weiterhin soll die Gruppierung auch für eine große Anzahl an Diebstahlstaten von sogenannten Klappsteigen verantwortlich sein. Dabei handelt es sich um Obst- bzw. Gemüsekisten, die im Einzelhandel vertrieben werden und einem geschlossenen Pfandsystem angegliedert sind. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen verbrachte die Tätergruppierung die Tatbeute zunächst in ein Lagerhallendepot in Köln. Dort hielten sie insgesamt drei sog. Überseecontainer zur Lagerung der Beute bereit, um diese anschließend gewinnbringend weiter zu veräußern.
Ergebnis der heutigen Maßnahmen:
Nach vorläufiger Schätzung wurden circa 10.000 Kisten im Vermögenswert von circa 50.000 Euro sichergestellt. Ebenso 30.000 Euro Bargeld und elf Fahrzeuge. Insgesamt wurden so Vermögenswerte in Höhe von etwa 300.000 Euro abgeschöpft.
Die sechs festgenommenen männlichen Beschuldigten im Alter von 24 bis 39 Jahren wurden dem Ermittlungsrichter vorgeführt und befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.
Der schwere Bandendiebstahl sowie die gewerbsmäßige Bandenhehlerei werden mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten jedoch als unschuldig.