Düsseldorf – Die neue Satzung sieht vor, dass künftig alle Menschen mit Behinderungen, die auf einen Assistenzhund gemäß § 12e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zum Schutz und zur Hilfe angewiesen sind, von der Hundesteuer befreit werden. Hierdurch werden neben den bisherigen Freistellungen, wie zum Beispiel für Halterinnen und Halter von Blindenführhunden oder Rettungshunden, weitere Steuerbefreiungen gewährt.
Düsseldorferinnen und Düsseldorfer müssen hierfür einen gültigen Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft gemäß Anlage 9 zu §§ 19, 21, 23 der Assistenzhundeverordnung vorlegen.
Das Steueramt hat inzwischen die Online-Anmeldung Hund – gemeinsam mit dem Ordnungsamt – verbessert. Es ist künftig vorgesehen, dass der genannte Ausweis über eine Upload- Funktion „hochgeladen“ werden kann und nicht mehr unbedingt per Post übersandt werden muss. Weitere Online-Dienste des Steueramtes werden im kommenden Jahr folgen, um den Bürgerinnen und Bürgern den Antragsweg zu vereinfachen.
Detaillierte Informationen rund um das Thema „Assistenzhunde“ hat das zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf einer Internetseite zusammengestellt: www.mags.nrw/inhalt-mags/soziales/inklusion/angebote-und-hilfen/anerkennung-von-assistenzhunden