Neuer Gleichstellungsplan der Stadt Düsseldorf beschlossen

Der Gleichstellungsplan 2024 bis 2029 ist von der Landeshauptstadt Düsseldorf erarbeitet und durch den Rat verabschiedet worden.

Düsseldorf – Das Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen schreibt den Kommunen die Erarbeitung eines Gleichstellungsplanes als Steuerungsinstrument der städtischen Personalplanung vor. Er gilt für alle Beschäftigen der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf nutzt diese Vorgabe, um in Zeiten eines Mangels an Fachkräften Maßnahmen zur Personalentwicklung und zur Personalrekrutierung zu fokussieren und sich als familienfreundliches Unternehmen zu präsentieren, das allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleiche Chancen eröffnet.

Der Gleichstellungsplan wird damit ein wichtiger Baustein in der aktuellen Gesamtstrategie der Arbeitgeberin Stadt Düsseldorf neue Mitarbeitende zu gewinnen, Vakanzen zu schließen und neue Vakanzen zu vermeiden.

Elisabeth Wilfart, Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Düsseldorf, zieht eine positive Bilanz: „Es ist ein toller Erfolg jahrzehntelanger Gleichstellungsarbeit auf allen Ebenen, dass wir bei der Landeshauptstadt Düsseldorf heute eine nahezu paritätisch besetzte Amts- und Institutsleitungsebene haben.“

Der nun vorliegende siebte Gleichstellungsplan zeigt aber auch auf, dass noch Handlungsbedarf besteht, um das Ziel einer geschlechtergerechten und vielfältigen Verwaltung zu erreichen. Ergänzend schließt das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung regelmäßig mit allen Ämtern und Instituten Zielvereinbarungen mit bereichsspezifischen Maßnahmen und Projekten ab.

Olaf Wagner, Beigeordneter für Personal, Organisation und Digitalisierung betont: „Das kontinuierliche Engagement zur Förderung einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Mitarbeitenden hat für die Landeshauptstadt Düsseldorf Priorität. Wir müssen und wir wollen den Anforderungen der modernen Arbeitswelt und den Bedarfen unserer Mitarbeitenden gerecht werden, indem wir zum Beispiel Arbeitszeitmodelle flexibilisieren oder auch Leitungsaufgaben teilen. Ich bin überzeugt: Durch diese Dynamik steigern wir die Zufriedenheit der Mitarbeitenden weiter und werden als Arbeitgeberin noch attraktiver.“

Die Vorberatungen sind am 17. Juni im Haupt- und Finanzausschuss sowie am 18. Juni im Ausschuss für Gleichstellung erfolgt. Der neue Gleichstellungsplan gilt für fünf Jahre bis zum 26. Juni 2029.

xity.de
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