Investorenauswahlverfahren am künftigen Life Science-Campus

Um der gestiegenen Nachfrage nach geeigneten Labor- und Produktionsflächen in Düsseldorf nachzukommen, bietet die Stadt die Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Merowinger Straße/Eduard-Schulte-Straße an.

Düsseldorf – Die Landeshauptstadt Düsseldorf positioniert sich als internationaler Life Science-Standort und hat sowohl etablierte Unternehmen dieser Branche als auch Start-ups und akademische Spinn-Offs, fundamentale und angewandte Forschung und Lehre in dieser interdisziplinären Branche zu bieten. Das Investorenauswahlverfahren ist gestartet, und die Bewerbungsfrist läuft bis zum 29. Februar 2024.

Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Bilk nördlich des Merowinger Platzes. Es zeichnet sich durch die nahe Lage zum Universitätsklinikum und der Heinrich-Heine-Universität aus und ist optimal an das überregionale Straßennetz (BAB 46, B1, B8, B326) sowie an das ÖPNV-Netz (Straßenbahnlinien 701, 706; Buslinien 827, 835 und 836) angebunden.

Auf dem Grundstück soll gemäß den baurechtlichen Vorgaben ein Laborgebäude für kurz-, mittel- und langfristige Nutzungen entstehen. Das neu zu errichtende Laborgebäude soll von der Nutzung her wie auch optisch ein integraler Bestandteil des künftigen Life Science-Campus werden. Dieser besteht heute aus dem Gebäudekomplex Life Science Center mit dem Laborgebäude (Merowingerplatz 1a) und dem Bürogebäude (Merowingerplatz 1). Das Verhältnis von Laboren zu angeschlossenen Büros soll circa 65:35 betragen, Laborflächen sind als biotechnologische S1- und S2-Labore definiert.

Es wird eine zukunftsfähige Planung unter den Nachhaltigkeitsaspekten Klima- und Ressourcenschonung, hohe baubiologische Qualität und faire Beschaffung erwartet.

Das Verfahren richtet sich an Forschungseinrichtungen mit den Ausrichtungen Biologie, Biotechnologie, weiteren naturwissenschaftlichen Disziplinen, die den Lebenswissenschaften zuzuordnen sind sowie Medizin und Pharma einschließlich Universitäten, Universitätskliniken und Lehrkrankenhäuser sowie auch an Unternehmen der Biotechnologie-, Pharma- und Medizintechnik-Branchen, die Laborflächen für ihre Produktionsprozesse oder für Forschung und Entwicklung benötigen. Auch Immobilien-Entwickler und Immobilien-Investoren mit dem Schwerpunkt auf die Asset-Klasse „Life Science-Immobilien“ können am Verfahren teilnehmen.

Der von der bietenden Person anzubietende Erbbauzins sowie das von ihr einzureichende Entwurfs- und Nutzungskonzept unterliegen dabei dem Wettbewerb. Nähere Informationen sind im Internet unter www.duesseldorf.de/liegenschaften zu finden.

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