Düsseldorf – Nach einer Eintragung im Handelsregister, der Erstellung einer Homepage oder einer Nennung in den “Gelben Seiten” erhalten viele Unternehmen in Düsseldorf und im Kreis Mettmann Rechnungen oder Offerten für die Registrierung in Datenbanken. Verstärkt werden solche Schreiben während der Ferien- und Urlaubszeit verschickt. Dabei wird ausgenutzt, dass viele Buchhaltungen zu dieser Zeit personell oft ausgedünnt sind, und die Gefahr wächst, Zahlungen ohne eingehende Prüfung anzuweisen.
Die IHK rät dazu, Anschreiben von Adressbuchverlagen oder auf den ersten Blick amtlich wirkende Rechnungen, die ein nahes Zahlungsziel haben, ebenso gründlich zu prüfen wie die beigefügten Überweisungsträger – hier solle insbesondere die IBAN genauer betrachtet werden. Auf der Website der IHK finden Sie dazu weiterführende Informationen (Webcode: 5182614).