Düsseldorf – Staatsanwaltschaft und Polizei gehen derzeit von folgendem Tathergang aus: In der Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Rath kam es aus bislang unklarer Ursache zu einem Tötungsdelikt eines 89-jährigen zum Nachteil seiner 82 Jahre alten Ehefrau. Der Beschuldigte fügte seiner Ehefrau nach bisherigen Erkenntnissen mit einem Messer schwerste Verletzungen zu, an deren Folge die Seniorin trotz notärztlicher Versorgung noch in der Wohnung verstarb.
Mutmaßlich in Suizidabsicht verletzte der 89-Jährige sich kurz nach Tatausführung selbst. Er wurde zur intensivmedizinischen Betreuung in eine Klinik gebracht und befindet sich mittlerweile außer Lebensgefahr. Der Erlass eines Haftbefehls wurde am heutigen Tage beim zuständigen Amtsgericht beantragt.