Düsseldorf – Beim Hauptzollamt Düsseldorf waren insgesamt 77 Beschäftigte der FKS unterwegs und prüften insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (seit dem 01.10.2022 gilt in dieser Branche in weiten Teilen der allgemeine Mindestlohn von 12,- Euro je Zeitstunde), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Zum Hauptzollamt Düsseldorf gehören zwei FKS-Standorte mit Sitz in Düsseldorf (zuständig für Düsseldorf und Teile des Kreises Mettmann) und Wuppertal (zuständig für Wuppertal, Remscheid, Solingen und Teile des Kreises Mettmann). Diese befragten insgesamt 231 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.
Bei den Prüfungen ergaben sich die folgenden Verdachtsfälle auf mögliche Verstöße:
– Verdacht auf Mindestlohnverstöße in 24 Fällen (davon 8 im Bereich FKS Wuppertal)
– Verdacht auf Leistungsmissbrauch in 14 Fällen (davon 13 im Bereich FKS Wuppertal)
– Verdacht auf Scheinselbstständigkeit in 9 Fällen (davon 1 im Bereich FKS Wuppertal)
– Verdacht auf Beitragsvorenthaltung in 33 Fällen (davon 20 im Bereich FKS Wuppertal)
An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.