Düsseldorf zieht Bilanz zum Badeverbot im Rhein

Im August 2025 hat die Landeshauptstadt das Baden in der Bundeswasserstraße per ordnungsbehördlicher Verordnung im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet entlang des Rheinufers verboten.

Düsseldorf – Damit hat Düsseldorf eine klare rechtliche Grundlage geschaffen, um bei Verstößen einzugreifen und Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten zu können. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: „Wir haben als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen ein Badeverbot im Rhein verhängt. Weitere Kommunen sind unserem Beispiel gefolgt. Unser Ziel war es, weitere Badeunfälle zu verhindern – und die Entwicklung ist erfreulich. Trotz aller Kontrollen und Verbote bleibt die Eigenverantwortung allerdings entscheidend. Daher gilt weiterhin der dringende Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht im Rhein zu baden.“

Mit einem hohen Personalaufwand fanden in diesem Sommer zahlreiche Kontrollen, insbesondere während der Hitzeperiode, statt, um Personen über das bestehende Verbot aufzuklären und bei Verstößen Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Die Kontrollen erstreckten sich über alle Rheinuferbereiche der Stadt. Das Ergebnis sind rund 4.100 präventive Gespräche und 125 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Im Jahr 2026 ist bislang kein Mensch beim Baden im Rhein auf Düsseldorfer Stadtgebiet tödlich verunglückt. Die Feuerwehr Düsseldorf ist bisher zu insgesamt 65 Einsätzen mit dem Stichwort „Person im Rhein“ alarmiert worden.

Die Kontrollen verfolgen neben der Ahndung von Verstößen vor allem auch einen aufklärenden und präventiven Zweck: Die Einsatzkräfte klären über die Gefahren des Rheins und das geltende Badeverbot auf und weisen auf die erheblichen Risiken des Badens in der Bundeswasserstraße hin. Denn auch Kontrollen und Verbote können Badeunfälle nicht vollständig verhindern.

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich grundsätzlich nach der Schwere des Verstoßes. Das höchste geahndete Bußgeld liegt bislang bei 800 Euro. Die meisten Verstöße wurden von männlichen Personen im Alter zwischen 20 und 25 Jahren begangen. Rund 60 Prozent der Betroffenen haben ihren Wohnsitz außerhalb Düsseldorfs.

Die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Badeverbot läuft Ende des Jahres aus. Über eine Verlängerung entscheidet der Rat der Landeshauptstadt voraussichtlich in seiner Sitzung im November.

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