Düsseldorf – Deshalb hier ein paar nützliche Tipps und Hinweise bei winterlichem Wetter:
Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr
Für den Verkehr ist Winterwetter, egal ob mit Kraftfahrzeug, Bus oder Bahn, mit dem Rad oder zu Fuß eine Herausforderung. Für alle gilt daher die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, besonders gegenüber den jeweils schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern. Planen Sie bitte grundsätzlich für ihre Fahrten und Wege mehr Zeit ein und informieren Sie sich frühzeitig über die Wetter- und Verkehrslage.
Für den motorisierten Verkehr und den öffentlichen Nahverkehr werden bei entsprechender Wetterlage – in den frühen Morgenstunden beginnend – alle wichtigen Hauptverkehrsstraßen geräumt und gestreut.
Mit dem Rad unterwegs
Für den Radverkehr wird bei Eis und Schnee ein Hauptradwegenetz geräumt. Der Radwege-Winterdienstplan kann über die städtische Seite www.maps.duesseldorf.de bequem von allen Endgeräten – sowohl mobil als auch am PC – mit Internetanbindung abgerufen werden. Er ist dort unter der Rubrik ► Kategorien und Themen ► Radwege und mehr ► Fahrradnetzplan ► Winterdienst Radwege zu finden.
Das Räumen der Radwege beginnt zeitgleich mit der Räumung der Hauptverkehrsstraßen. Beachten Sie bitte: Auf Radwegen kann sich bei anhaltendem Schneefall nach der Räumung gegebenenfalls wieder in kurzer Zeit eine neue Schneedecke bilden. In Kreuzungsbereichen lässt es sich leider nicht ganz vermeiden, dass Schnee vom kreuzenden Verkehr auf die Fahrbahn des Radverkehrs hineingetragen wird. Fahren Sie an diesen Stellen daher besonders vorausschauend und vorsichtig.
Zu Fuß
Für alle Anlieger sei nochmals darauf hingewiesen, dass eine Räumpflicht der Gehwege vor ihren Grundstücken besteht. Anlieger haben nach den Vorgaben der städtischen Straßenreinigungssatzung Schnee und Eis auf einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen, außerdem gegebenenfalls eine Zuwegung zu einer Bushaltestelle oder einem Depotcontainer. Die Pflicht gilt an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee muss am folgenden Tag bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigt sein.
Zum Abstreuen sollen abstumpfende Mittel genutzt werden. Für den „Hausgebrauch“ sind Sand, Granulat oder Splitt bestens gegen Glätte geeignet und damit die Mittel der Wahl. Empfohlen werden im Übrigen besonders Streumittel, die mit dem Blauen Umweltengel ausgezeichnet sind, vgl. https://www.blauer-engel.de/de/suche/streumittel.
Der Einsatz von Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt. Salz schadet den Bäumen und darf keinesfalls auf Baumscheiben oder Grünflächen gelangen. Eine Ausnahme gilt nur für die Awista an speziellen gefährlichen Stellen, etwa an Fußgänger-Überwegen. Zu den pflanzenschädigenden Salzen zählen nicht nur gewöhnliches Steinsalz (Natriumchlorid), sondern auch „alternative“ Auftaumittel wie Calciumchlorid, Ammoniumsulfat oder Kaliumformiat, deren Nutzung auf Gehwegen ebenfalls nicht erlaubt ist.
Wenn Sie Hilfe benötigen
Für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit eingeschränkter Mobilität gibt es in Düsseldorf zahlreiche Dienstleistungsangebote, um im Notfall Besorgungen aller Art zu erledigen. Die Dienstleistungen und weitere Informationen zum Winterdienst finden Sie unter https://www.duesseldorf.de/senioren/pflegebuero.html