Düsseldorf – Das Baden in der Bundeswasserstraße ist seit August 2025 per ordnungsbehördlicher Verordnung im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet entlang des Rheinufers verboten und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Hintergrund sind die erheblichen Gefahren durch starke Strömungen, wechselnde Wasserstände und den Schiffsverkehr, die auch für geübte Schwimmer lebensbedrohlich sein können.
„Viele Menschen unterschätzen die Gefahr des Rheins massiv“, sagt Feuerwehr-Chef David von der Lieth. „Bereits wenige Schritte ins Wasser können durch Strömungen oder den Sog vorbeifahrender Schiffe lebensgefährlich werden – auch im flachen Uferbereich. Gerade an heißen Tagen appellieren wir eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, zur Abkühlung ausschließlich sichere und freigegebene Badeorte zu nutzen und keinesfalls im Rhein schwimmen zu gehen.“
Prävention über verschiedene Kanäle
Nach Inkrafttreten des Badeverbots am 14. August 2025 hat die Stadtverwaltung Düsseldorf unterschiedliche Maßnahmen unternommen, um die Bevölkerung weiter über die Gefahren aufzuklären. Dazu zählen fest installierte Warnschilder in mehreren Sprachen, präventive Aktivitäten über Social Media und digitale Werbeflächen im gesamten Stadtgebiet, regelmäßige Streifengänge des Außendienstes des Ordnungsamtes, mehrsprachige Aufklärung online unter www.duesseldorf.de/ertrinken sowie ein PDF-Dokumentenpaket mit mehrsprachigen Hinweis-Plakaten, das unter anderem an Ämter mit Publikumsverkehr ausgegeben wurde, damit diese vor Ort ausgedruckt und aufgehängt werden können.
Hinweisschilder am Rhein
Rund 70 Hinweisschilder entlang des Rheins warnen mit Piktogrammen und kurzen Hinweisen auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch vor der Lebensgefahr, die beim Schwimmen im Rhein droht. Auch die Notrufnummer und der Rheinkilometer sind auf den Schildern angegeben: Sollte ein Notruf notwendig sein, kann dieser übermittelt werden, um den Einsatzkräften eine präzise und schnelle Zielfahrt zu ermöglichen. Zudem enthalten die Schilder Verhaltenshinweise, die für alle Besucherinnen und Besucher des Rheinufers für einen angenehmen Aufenthalt sorgen sollen – etwa durch das Entsorgen von Müll oder den Verzicht auf ein offenes Feuer.
Hintergrund: Badeverbot
Als Baden im Sinne der Verordnung gilt das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser des Rheins zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser. Ausgenommen von dem Verbot sind ausschließlich Maßnahmen von Behörden oder Rettungsdiensten im Rahmen ihrer Aufgaben, Übungen und Einsätze von Wasserrettungsdiensten oder der Feuerwehr und genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Landeshauptstadt Düsseldorf. Gestattet ist außerdem das kurzzeitige Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen oder Herausziehen von Wasserfahrzeugen an dafür vorgesehenen Stellen sowie das Ausüben von Angelsport und Watfischerei.




