Düsseldorf: Testphase Luegallee gut angelaufen

Die Testphase auf der Luegallee in Düsseldorf ist - so der Zwischenstand nach knapp zwei Wochen - bisher gut angelaufen.

Düsseldorf – Die Radfahrstreifen werden gut angenommen und das Parken in zweiter Reihe, das die Verkehrssituation auf der Luegallee zuvor teilweise sehr unübersichtlich gestaltet hatte, fällt augenscheinlich weg. Das eingerichtete Tempo 30 sorgt nach erstem Eindruck für weniger Lärm.

„Wir beobachten die neue Verkehrssituation auf der Luegallee weiterhin täglich. Erfreulich ist, dass die Radfahrstreifen bislang sehr gut angenommen werden“, betont Mobilitätsdezernent Jochen Kral. „Die Leistungsfähigkeit der nun in beide Fahrtrichtungen einspurigen Luegallee ist bisher angemessen.“

„Lediglich in den morgendlichen Spitzenstunden zwischen 8 und 9.30 stockt der Verkehr vereinzelt auf einzelnen Teilabschnitten der Luegallee“, sagt Katharina Metzker, Leiterin des Amtes für Verkehrsmanament. „Derzeit prüfen wir noch Optimierungen an der Schaltung einiger Ampelanlagen, die in der laufenden Testphase kurzfristig realisiert werden können.“

Neben den generell geplanten Verkehrszählungen wurden, für die Testphase auf der Luegallee, in dieser Woche zwei neue Dauerzählstellen für den Radverkehr eingerichtet. Seit Montag, den 12. Juni wurden bereits mehr als 31.000 Radfahrende registriert (31.356, Stand 22. Juni). Der tägliche Durchschnitt liegt mit den bislang erfassten Zahlen bei mehr als 3.100 Radfahrenden pro Tag. Die aktuelle Zahlen zu den Dauerzählstelle auf der Luegallee und den weiteren Dauerzählstellen im Stadtgebiet finden Interessierte unter www.duesseldorf.de/radschlag/fahrradzaehlstellen

Lade- und Lieferzonen
In der ersten Woche musste sich der Anlieferverkehr auf die neue Verkehrssituation der Luegallee einstellen, da es mit der Einrichtung der Radfahrstreifen nun keine Möglichkeit mehr gibt in der zweiten Reihe zu halten.

„Das Parken in zweiter Reihe ist generell verkehrswidrig. Ein einfacher Verstoß wird mit 55 Euro Bußgeld geahndet. Mit Behinderung steigt das Bußgeld schon auf 80 Euro und einen Punkt“, erläutert Katharina Metzker. „Für das Laden und Liefern ist ein Halt von maximal 3 Minuten nicht ausreichend und daher wird generell mit Lade- und Lieferzonen geplant.“

Auf der Luegallee stehen, mit den für die Testphase zusätzlich neu eingerichteten Zonen, jetzt insgesamt 15 Lade- und Lieferzonen zur Verfügung, die sich über die gesamte Strecke zwischen Belsenplatz und Luegallee erstrecken. Stadtauswärts befinden sich insgesamt sechs Ladezonen direkt an der Luegallee und eine an der Ecke Markgrafenstraße. Stadteinwärts sind es ebenfalls sechs Ladezonen direkt an der Luegallee und zwei weitere an der Ecke Teutonenstraße und Markgrafenstraße. Die Lage der Zonen wurde auf im Vorfeld auch mit anliegenden Gewerbetreibenden abgestimmt.

Die Lade-/Lieferzonen sind mit 12 bis 20 Metern Länge eingerichtet und bieten so den unterschiedlichen Lieferfahrzeugen ausreichend Platz. Für eine bessere Sichtbarkeit, und damit auch eine höhere Akzeptanz, wurden die Ladezonen im Rahmen der Testphase, neben der rechtlich vorgeschriebenen Beschilderung, erstmalig zusätzlich farblich markiert und mit einem Piktogramm versehen.

Die Lade- und Lieferzonen dürfen für private wie für gewerbliche Zwecke gleichermaßen zum Be- und Entladen genutzt werden – ausschließlich für Gegenstände und Waren, die eher unhandlich und nicht einfach so zu Fuß transportiert werden können. Mit Ausnahme von zwei Standorten weisen Zusatzschilder auf die zeitliche Einrichtung der Ladezone, werktags von 6 bis 18 Uhr, hin. Außerhalb dieser Zeiten darf hier normal geparkt werden.

„Die Erfahrung zeigt, dass es bei verkehrlichen Veränderungen einer Eingewöhnungszeit bedarf“, erläutert die Leiterin des Amtes für Verkehrsmanagement weiter. „Das Ordnungsamt begleitet daher die Testphase mit Augenmaß.“

Bisheriger Radweg
Weitere Optimierungen gibt und gab es in Bezug auf den Radweg im Seitenraum. Da der alte Bestandsradweg im Seitenraum im Rahmen der Testphase nicht zurückgebaut werden kann, wurde dieser in der ersten Woche teilweise noch weiter von Radfahrenden genutzt. Für eine deutlichere Führung des Radverkehrs über die neuen Radfahrstreifen, wird dort zeitnah nachgebessert und die Radpiktogramme auf dem rot gepflasterten Radweg entfernt. Zusätzlich wurden bereits zu Anfang und am Ende des alten baulichen Radweges Schilder aufgestellt, welche verdeutlichen sollen, dass sich der benutzungspflichtige Radweg jetzt auf der Straße befindet.

Eine Ausnahme gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) für Kinder bis zum 8. Lebensjahr, die nicht den Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, sondern den Seitenraum nutzen müssen. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen laut § 2 Abs. 5 StVO diesen Bereich weiter als Radweg nutzen.

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