Düsseldorf: Tempo 30 am Mörsenbroicher Weg eingerichtet

Pünktlich zum Start des neuen Schuljahres wird auf einem rund 600 Meter langen Abschnitt des Mörsenbroicher Weges Tempo 30 eingerichtet.

Düsseldorf – Die Tempo 30-Zone gilt für den Bereich zwischen dem Mörsenbroicher Ei und der Einmündung Max-Halbe-Straße und der dortigen Bushaltestelle. Damit wird ein Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschuss umgesetzt. Die entsprechende Beschilderung ist jetzt installiert. Wo erforderlich, kommen zunächst provisorische Verkehrszeichen zum Einsatz. Weitere Schilder werden nach Eingang einer noch ausstehenden Lieferung zeitnah ergänzt.

Auf diese Weise ist die neue Geschwindigkeitsregelung zum Schulstart eingerichtet und wirksam. Mit der Geschwindigkeitsbeschränkung soll der Schulweg für die zahlreichen Kinder, die den Mörsenbroicher Weg auf dem Weg zu ihren Schulen nutzen, sicherer werden.

Verkehrserhebung bestätigt Bedeutung für den Schulweg

Am Mörsenbroicher Weg liegen die Gemeinschaftsgrundschule Max-Halbe-Straße und die St.-Franziskus-Schule. Um zu prüfen, ob der Straßenabschnitt die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung als hochfrequentierter Schulweg erfüllt, hat das Amt für Verkehrsmanagement Ende April 2026 eine umfangreiche Verkehrserhebung vorgenommen und unter anderem den Fuß- und Radverkehr, das Verkehrsverhalten sowie die Querungen entlang des Mörsenbroicher Wegs untersucht. Der Straßenabschnitt bündelt die wesentlichen Schulwege zu den beiden Grundschulen und kann damit als hochfrequentierter Schulweg eingestuft werden. Gleichzeitig wurden zahlreiche Querungen außerhalb der signalisierten Querungsmöglichkeiten festgestellt – insbesondere an der Bushaltestelle Max-Halbe-Straße und der Einmündung Herchenbachstraße.

Neue Möglichkeit für sichere Schulwege

Grundlage für die Geschwindigkeitsreduzierung ist die seit 2025 geltende Anpassung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Sie ermöglicht es, die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auch entlang hochfrequentierter Schulwege in der Regel auf 30 Kilometer pro Stunde zu begrenzen. Voraussetzung ist, dass der betreffende Straßenabschnitt eine wichtige Bündelungsfunktion für die Wege zwischen Wohngebieten und Schulen hat. Genau das wurde für den Mörsenbroicher Weg durch die Verkehrserhebung bestätigt. Bei der verkehrsrechtlichen Abwägung werden zudem unter anderem mögliche Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr, eine mögliche Verlagerung des Verkehrs in Wohnnebenstraßen sowie bereits vorhandene Sicherheitseinrichtungen und Querungsmöglichkeiten berücksichtigt.

Tempo 30 vor der Kita bereits eingerichtet

Vor der Kita St. Franziskus-Xaverius gilt bereits seit März 2026 streckenbezogen Tempo 30. Die rund 150 Meter lange Geschwindigkeitsbeschränkung gilt zu den Öffnungszeiten der Einrichtung. Mit der jetzt umgesetzten Maßnahme wird Tempo 30 auf den gesamten für den Schulverkehr relevanten Abschnitt bis zur Max-Halbe-Straße ausgeweitet.

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