Düsseldorf sucht Wahlhelfende für die Integrationsratswahl

Am 14. September 2025 findet in Düsseldorf die Wahl zum Integrationsrat statt.

Düsseldorf – Für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Wahl werden noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Teilnehmen können alle Personen, die zur Integrationsratswahl wahlberechtigt sind. Dazu zählen Menschen, die entweder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, durch Einbürgerung oder gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Voraussetzung ist außerdem, dass sie mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland leben und spätestens seit dem 29. August 2025 mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sind.

Ausschlusskriterium: Personen, die selbst für den Integrationsrat kandidieren, dürfen laut § 2 Absatz 7 des Kommunalwahlgesetzes NRW nicht als Wahlhelfende tätig werden.

Für den Einsatz am Wahltag erhalten alle Helfenden ein Erfrischungsgeld, dessen Höhe abhängig von der jeweiligen Funktion im Wahlvorstand ist. Zusätzlich bietet die Stadt freiwillige Schulungen an, um auf die Aufgaben am Wahltag gezielt vorzubereiten.

Interessierte können sich online anmelden unter: www.duesseldorf.de/anmeldung-wahlhelfende

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