Düsseldorf muss sieben kranke Bäume im Stadtgebiet fällen

Die Fällarbeiten sind notwendig und Ergebnis der städtischen Baumkontrollen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und beginnen ab heute, 15. Dezember 2025.

Düsseldorf – Betroffen sind fünf Bäume auf der Fuldaer Straße und zwei Bäume auf der Kalkumer Straße. Die Bestände weisen Wurzelstockfäule auf. Um das genaue Ausmaß festzustellen, hat die Stadt nach eigenen Kontrollen zusätzlich ein externes Sachverständigenbüro damit beauftragt, die betroffenen Robinien eingehend auf ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen. Die Stand- und Bruchsicherheit der Bäume wurde dabei mit Bohrwiderstandsmessungen und Zugversuchen ermittelt. Die Untersuchungen ergaben, dass die Robinienbäume nicht mehr verkehrssicher sind und kurzfristig entnommen werden müssen.

Vor Beginn der Fällungen informiert die Verwaltung Anwohner und Passanten mit Informationsbanderolen an den betroffenen Bäumen. Darüber hinaus kommuniziert die Stadt Baumfällungen im Vorfeld jeweils über Düsseldorf Maps unter maps.duesseldorf.de in der Themenkategorie Baumbestand und informiert die jeweilige Bezirksvertretung.

Hintergrund: Wurzelstockfäule an Robinien

Robinien erkranken häufig an Baumpilzen. Beispiele dafür sind der Schwefelporling, der Hallimasch, der Sparrige Schüppling, der Eschenbaumschwamm und der Lackporling. Die Wurzelstockfäule breitet sich vom Kern des Stocks nach außen zu den Haltewurzeln hin aus, was die Standsicherheit beeinträchtigt. Gleichzeitig sieht der Baum augenscheinlich noch gesund aus, weil er noch mit Nährstoffen und Wasser aus den Fein- und Nebenwurzeln versorgt wird.  Ein Video zu diesem Thema gibt es auf dem YouTube-Kanal der Stadt unter „Düsseldorf kontrolliert den Robinienbestand“.

Ziel der Stadt ist es, möglichst viele der Standorte erneut zu bepflanzen. Für die Nachpflanzung der Straßenbäume veranlasst die Verwaltung sogenannte Umlaufverfahren. Dabei prüfen unter anderem die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die nahegelegenen Leitungstrassen und ihren Abstand zum Baumstandort. Ebenso sind notwendige Abstände zu den Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten.

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