Düsseldorf – Die Verwaltung wird dazu den Schulausschuss in seiner Sitzung am Dienstag, 15. August, und den Ordnungs- und Verkehrsausschuss am Mittwoch, 16. August, über ihr Konzept informieren. Wie die Schulwege noch sicherer werden können, dazu hat das Amt für Verkehrsmanagement bewährte sowie mögliche neue Möglichkeiten in einem “Instrumentenkasten” zusammengefasst.
“Schulscharfe Verbesserungen sind genau der in Düsseldorf verfolgte Ansatz”, erläutert Umwelt- und Verkehrsdezernent Jochen Kral. “Jeder Schulstandort erfordert aufgrund seiner Größe, seines Einzugsbereiches sowie der Lage im Straßennetz eine individuelle Lösung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.”
Der “Instrumentenkasten” wird mit dem im Aufbau befindlichen Mobilitätsplans D abgestimmt. Er enthält die unterschiedlichsten Maßnahmen, von baulichen Veränderungen bis hin zur Verkehrserziehung. Die Kernpunkte:
Sichtfelder/Gehwegbreiten/Querungsmöglichkeiten
Die Schulwege in Düsseldorf werden grundsätzlich sicher gestaltet, sind aber teilweise durch Fehlverhalten (unter anderem Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen) beeinträchtigt. Die Unfallstatistiken auf Schulwegen weisen in den letzten Jahren, nach einer Spitze im Jahr 2018, generell rückgängige Zahlen auf. Ein Einfluss der Corona-Pandemie ab 2020 ist in den Unfallstatistiken jedoch nicht verifiziert.
Das Bestreben, die Zahl der Schulwegunfälle weiter zu senken, und die allgemein zu beobachtende Tendenz zum sogenannten Elterntaxi führen dazu, dass die Verwaltung die Schulwegsicherheit weiterentwickelt. Die Grundlage für einen sicheren Schulweg sind ausreichend breite Gehwege, gut einsehbare und übersichtliche Situationen an Einmündungen und Kreuzungen, sichere Querungsstellen im Straßenraum sowie übersichtliche Schuleingangssituationen.
Von Schülerinnen und Schülern stark genutzte Gehwege im näheren Umfeld einer Schule sollten grundsätzlich mit optimalen Gehwegbreiten ausgestattet sein (mindestens zweieinhalb Meter), die das Nebeneinanderlaufen und Begegnen mehrerer Personen ohne Ausweichen ermöglichen. Um die Kapazitäten der Seitenbereiche entsprechend zu erhöhen, werden Gehwegbreiten über die Regelbreiten hinaus entsprechend der erforderlichen Kapazitäten geprüft werden müssen. Dies beinhaltet im Bedarfsfall auch umfangreichere, bauliche Maßnahmen. Ebenso bedeutet dies die Prüfung der Bevorrechtigung von Schulwegen in Knotenpunkten und an Querungsstellen, zum Beispiel mittels Fußgängerüberwegen (“Zebrastreifen”), Aufpflasterungen oder Markierungen. So wurde in 2021 zum Beispiel die Einmündung Fleher Straße/Merkurstraße zugunsten der Sichtbeziehungen beim Queren der Fahrbahn aufgepflastert und baulich eingeengt.
Hol- und Bringzonen
Die Verwaltung unterstützt die Einrichtung von Hol- und Bringzonen insbesondere an Grundschulen. Dies jedoch in angemessener fußläufiger Entfernung (200 bis 300 Meter), um zu einer verkehrlichen Entlastung der sensiblen Eingangsbereiche der Schulen und unmittelbar anliegenden Straßen beizutragen, das Zufußgehen der Schülerinnen und Schüler zu fördern und Elterntaxi-Verkehre zu reduzieren.
Tempo 30
Auf Basis der aktuell gültigen Straßenverkehrsordnung wurden rund 700 sogenannte sensible Einrichtungen, insbesondere die Schulstandorte in Düsseldorf, in 2021/2022 auf eine mögliche Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hin untersucht. Nach entsprechenden politischen Beschlüssen wurden verkehrsrechtliche Anordnungen getroffen. Diese wurden zwischenzeitlich umgesetzt, so dass insbesondere vor Grundschulen Tempo 30 gilt. Polizei und Ordnungsamt kontrollieren dies im Rahmen der personellen Möglichkeiten.
Einsatz von mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafeln
Geschwindigkeitsanzeigetafeln sind die “freundliche Lösung” für nachweislich mehr Sicherheit auf der Straße. Sie wirken präventiv, da es dank sichtbarer Geschwindigkeitsmessung erwünschtes Fahrverhalten mit einem eingeblendeten Smiley positiv verstärkt. Insbesondere in Tempo 30-Zonen, an Fußgängerüberwegen oder Schulen wirkt eine solche Anzeige verkehrsberuhigend. Die dokumentierten Geschwindigkeitsmessungen liefern Rückschlüsse zu möglichen weitergehenden ordnungsbehördlichen, straßenverkehrsrechtlichen oder planerischen Maßnahmen. Aktuell sind 20 Anzeigetafeln temporär und zehn weitere dauerhaft im Einsatz.
Fahrradzonen
An vielen weiterführenden Schulen spielt das Fahrrad als Verkehrsmittel eine bedeutende Rolle. Mit der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde den Kommunen die Möglichkeit gegeben Fahrradzonen einzurichten. Die Anordnungsvorrausetzungen siedeln Fahrradzonen eindeutig im untergeordneten Straßennetz an, lassen ansonsten bei ihrem Einsatzzweck und der Ausgestaltung Spielraum. Betrachtet werden sollte daher auch, ob Fahrradzonen rund um aufkommensstarke Ziele von (vulnerablen) Zielgruppen eingerichtet werden können. Mit Fahrradzonen können die Kinder und Jugendlichen auf Grund der Bevorrechtigung und dem erhöhten Schutz sicherer das Umfeld der Schulen befahren.
Nachbarschaftszonen
Ein neues Instrument stellt die Einrichtung von Nachbarschaftszonen dar und kann im Einzelfall geprüft werden. Nachbarschaftszonen sind gekennzeichnet durch eine Ergänzung des vorhandenen Straßenraums mit geschwindigkeitsdämpfenden Ausstattungselementen wie Fahrbahneinengungen aus Bauminseln, Hochbeeten, Bodenpiktogrammen, markierten Querstreifen, versetzten Parkständen, Fahrradabstellanlagen, Sitzbänken oder ähnlichem, welche die Aufenthaltsqualität erhöhen und gleichzeitig die Fahrweise der Verkehrsteilnehmden im Sinne der Verkehrsberuhigung beeinflussen.
Temporäre Schulstraßen
Zu der vom Rat gewünschten Einrichtung von temporären Schulstraßen ist es so, dass die Oberste Straßenverkehrsbehörde in NRW darauf verweist, dass die derzeit hohen straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Anforderungen zu beachten sind. Zum Beispiel sind derzeit temporäre Durchfahrtsbeschränkungen von Fahrzeugen in Schulstraßen bisher nicht in der Straßenverkehrsordnung berücksichtigt, so dass im Einzelfall jeweils ausführliche Prüfungen erforderlich sind.
Verkehrserziehung
Potentiell kann die gesamte Stadt als Schulweg betrachtet werden. Es ist also festzustellen, dass die Ressourcen für die Verbesserung der Verkehrssicherheit gezielt eingesetzt werden müssen. Die Verkehrserziehung spielt in Düsseldorf eine wichtige Rolle und ist – neben der wesentlichen Verantwortung der Eltern – eine gemeinschaftliche Aufgabe von Stadt, Polizei und Verkehrswacht. Gemäß den Lehrplänen und Richtlinien des Landes sind zudem die Schulen verpflichtet, sich dem Themenfeld Sicherheit im Straßenverkehr innerschulisch anzunähern beziehungsweise dies im Unterricht zu behandeln.
Zahlreiche Aktionen und Maßnahmen werden an allen Düsseldorfer Grundschulen angeboten; hier einige Beispiele:
Alle Erstklässler erhalten von der Verwaltung eine Kinderwarnweste, damit sie besser sichtbar für andere sind. Mit einem Elternbrief wird darauf hingewiesen, wie wichtig das Tragen der Westen insbesondere in der dunklen Jahreszeit ist.
Darüber hinaus verschickt die Verwaltung jedes Jahr an alle neuen Erstklässler und deren Eltern den Kinderverkehrsstadtplan über die Grundschulen. Ein Schreiben an die Eltern erklärt die Inhalte und den Sinn dieses Plans. Die Eltern sollen mit ihren Kindern den Weg zur Schule, aber auch zu Freizeiteinrichtungen trainieren. Die Schulen nutzen die Pläne im Unterricht (Sachkunde/Verkehrserziehung). Darüber hinaus erhalten die Grundschulen diese als große laminierte Wandpläne, um hier mit den Kindern wichtige Punkte – beispielsweise Pedibus-Haltestellen – und ihren Schulweg einzuzeichnen.
Im Rahmen des internationalen “Walk to school days” (Tag des zu Fuß zur Schule gehens) veranstaltet die Verwaltung seit 2005 jedes Jahr einen einwöchigen Wettbewerb. Um diesem mehr Nachhaltigkeit zu verleihen, hat die Verwaltung zusätzlich einen sechswöchigen Klassenwettbewerb im Form eines Büchleins kreiert, welches allen teilnehmenden Schulen für alle Schülerinnen und Schüler nach dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt wird.
Die Verwaltung veranstaltet jedes Jahr nach den Sommerferien in Kooperation mit der Polizei, der Verkehrswacht, der Rheinbahn und den schulfachlichen Beraterinnen und Beratern für Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung die Verkehrssicherheitstage der Landeshauptstadt Düsseldorf. An zwei Tagen steht auf dem Rheinbahn-Betriebshof das Thema Verkehrssicherheit und somit das richtige Verhalten im Straßenverkehr auf dem Programm. Denn Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Umso wichtiger ist es, richtige Verhaltensweisen einzuüben und Wahrnehmung, Motorik und Konzentration zu fördern. Jährlich nehmen rund 2.500 Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen aller Grundschulen sowie die etwa gleichaltrigen Kinder der Förderschulen teil. Pandemiebedingt konnten die Verkehrssicherheitstage 2021 und 2022 nicht stattfinden. Für die aktuellen Viertklässler wurden sie am 24. und 25. Mai 2023 nachgeholt. Für die neuen Viertklässler finden die Aktionstage regulär nach den Sommerferien am 23. und 24. August 2023 statt.
Darüber hinaus unterhält die Stadt eine Jugendverkehrsschule. Da diese in die Jahre gekommen war, hat die Verwaltung mit der IPM einen Neubau auf dem Gelände in Rath geplant und im Oktober 2022 eröffnet. Dort absolvieren jährlich rund 3.000 Grundschülerinnen und -schüler die Fahrradausbildung, die durch die Polizei durchgeführt wird. Zudem ist dort die Verkehrspuppenbühne der Polizei für Vorschulkinder untergebracht. Für weiterführende Schulen finden dort Mofa-Kurse statt.
Zur Erhöhung der Sicherheit sind in Düsseldorf aktuell rund 120 Elternlotsen an zwölf Grundschulen und teilweise deren Nachbarschulen tätig. Die Elternlotsen erhalten durch die Polizei eine entsprechende Schulung. Die Finanzierung der Ausrüstung und Ähnlichem erfolgt durch die Verwaltung.