Düsseldorf – Die Unterstützungsmöglichkeiten können ab sofort und bis Ende 2023 von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in einer finanziell schwierigen Situation befinden, genutzt werden. Stadtdirektor Burkhard Hintzsche: „Mit dem Verfügungsfonds zur Vermeidung von Stromsperren und den weiteren Angeboten, die aus dem Stärkungspakt NRW finanziert werden, sollen besondere soziale Härten abgemildert und soziale Teilhabe ermöglicht werden. Gerade die soziale Teilhabe leidet in Zeiten, in denen das Geld knapp wird. Daher setzt die Landeshauptstadt Düsseldorf engagiert den Stärkungspakt um, damit das Geld dort ankommt, wo es von den Bürgerinnen und Bürgern dringend benötigt wird.“
Fragen zu den Angeboten aus dem Stärkungspakt beantwortet das Amt für Soziales und Jugend montags bis freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr unter 0211-8998999. Die Angebote sind zudem unter www.duesseldorf.de/soziales/staerkungspakt abrufbar.
Unterstützung bei Stromschulden
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten sind besonders Menschen mit geringem Einkommen von Stromschulden betroffen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Stadtwerke Düsseldorf haben daher gemeinsam einen Verfügungsfonds zur Vermeidung von Stromsperren aufgelegt. Von diesem Geld werden Einzelfallhilfen für Düsseldorferinnen und Düsseldorfer finanziert, die soziale Leistungen beziehen. Anspruchsberechtigt sind Privatkunden der Stadtwerke, denen aufgrund von Zahlungsrückständen eine Stromsperre angekündigt wurde und die eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe, Bürgergeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Informationen zur Abwicklung sind auf der Internetseite der Stadtwerke unter www.swd-ag.de/kontakt-service/service/staerkungspakt-nrw/ veröffentlicht.
Der Härtefallfonds Energie, der insbesondere für Menschen mit einem niedrigen Einkommen in Frage kommt, die keine der oben genannten Sozialleistungen beziehen, bleibt darüber hinaus bestehen. Weitere Informationen gibt es unter www.duesseldorf.de/soziales/staerkungspakt
Kostenfreier Eintritt in das Aquazoo Löbbecke Museum
Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Bürgergeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld, BaföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beziehen oder im Besitz des Düsselpasses sind, können ab sofort kostenfrei das Aquazoo Löbbecke Museum, Kaiserswerther Straße 380, besuchen. Der freie Eintritt wird direkt an der Kasse gewährt. Dafür muss ein Nachweis über den Bezug der Sozialleistung mitgebracht werden.
Bei einem geringen Einkommen, vergleichbar mit der Sozialhilfe, kann beim Amt für Soziales und Jugend geprüft werden, ob ein Düsselpass ausgestellt werden kann. Weitere Informationen sind unter www.duesseldorf.de/duesselpass zu finden.