Bürgerdialog zur Kommunalen Wärmeplanung in Düsseldorf

In der Landeshauptstadt Düsseldorf fand nun der erste Bürgerdialog zur Kommunalen Wärmeplanung statt.

Düsseldorf – Wie wird zukünftig in Düsseldorf klimafreundlich geheizt? Muss ich meine funktionierende Heizung in den nächsten Jahren außer Betrieb nehmen? Und welche Auswirkungen hat die Kommunale Wärmeplanung auf die Bürgerinnen und Bürger?

Diese und viele weitere Fragen wurden beim ersten Bürgerdialog zur Kommunalen Wärmeplanung für die Landeshauptstadt Düsseldorf gestellt und beantwortet.

„Die Kommunale Wärmeplanung wird einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung und zur Klimaneutralität leisten. Der Landeshauptstadt Düsseldorf ist es wichtig, dass bei der Kommunalen Wärmeplanung ein technologieoffener Ansatz verfolgt wird, der neben einer zentralen Wärmeversorgung mit Fern- oder Nahwärmenetzen auch dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen oder industrielle Abwärmepotenziale betrachtet. Die Kommunale Wärmeplanung wird aber nur durch die Mitgestaltung der ganzen Stadtgesellschaft ein Erfolg werden. Ich freue mich daher auf den Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diesem wichtigen Thema“, begrüßte Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller die Teilnehmenden der Bürgerdialogveranstaltung im Townhouse Düsseldorf.

Anfang des Jahres startete die Landeshauptstadt Düsseldorf mit der Kommunalen Wärmeplanung. Sie ist damit ein Vorreiter in Nordrhein-Westfalen. Grundsätzlich sind alle deutschen Großstädte gesetzlich verpflichtet, eine Kommunale Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 zu erstellen. Bereits Ende 2025 soll das Ergebnis zur Kommunalen Wärmeplanung für die Landeshauptstadt vorliegen.

Mobilitäts- und Umweltdezernent Jochen Kral: „In Düsseldorf gibt es alleine rund 72.000 Wohngebäude, für deren Modernisierung die Kommunale Wärmeplanung die Orientierung bilden wird. Sie ist ein bedeutsamer Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität, die in Düsseldorf bereits im Jahr 2035 erreicht werden soll. Die Nutzung klimafreundlicher Wärme ist nicht nur ein Gewinn für den Klimaschutz, sondern auch ein Beitrag zur Luftreinhaltung und Lebensqualität.“

Im Ergebnis wird die Kommunale Wärmeplanung Aussagen dazu treffen, welche Heizsysteme und welche Energieträger im Quartier den gesetzlichen Vorgaben nach das neue Heizungsgesetz erfüllen.

Unerlässlich ist bei dem umfangreichen Projekt die Einbindung wichtiger Interessenvertreterinnen und -vertreter. Daher fand am Freitag, 7. Juni, der erste Bürgerdialog im Townhouse Düsseldorf statt. Vor Ort und online im Stream informierten sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter von Bezirksvertretungen und Ausschüssen über Inhalte und Ziele, den aktuellen Stand der bisherigen Untersuchungen, über Zwischenergebnisse und zum weiteren Projektvorgehen.

Eine wichtige Frage, die sich viele der anwesenden Bürgerinnen und Bürger stellten, war: Wird die Stadt in den Gebieten einen Anschluss- und Benutzungszwang für die Fernwärme erlassen, die sich auf Basis der abgeschlossenen Wärmeplanung für die Versorgung durch ein Fernwärmenetz eignen?

„Seitens der Landeshauptstadt ist ein Anschluss- und Benutzungszwang nicht vorgesehen. Bürgerinnen und Bürger werden die Möglichkeit haben, auch in diesen Gebieten frei und technologieoffen zu entscheiden, welche gebäudeenergiegesetzkonformen Heizungen und Energieträger sie in ihrer Immobilie nutzen wollen“, erläuterte Oberbürgermeister Dr. Keller.

Gleichzeitig stellte die Stadt erste Ergebnisse einer Eignungsprüfung vor, welche Areale im Düsseldorfer Stadtgebiet zukünftig keine Fernwärme erhalten werden wie u.a. in Angermund, Hubbelrath sowie Unterbach.

Zudem stellten die Stadtwerke ihre neue Serviceseite vor, auf der sich Bürgerinnen und Bürger über die zukünftige Verfügbarkeit der Fernwärme in Düsseldorf schnell und einfach über Ihre Wohnadresse informieren können. Ab Montag, 10. Juni, ist die Fernwärme-Infoseite über die Stadtwerke online unter https://www.swd-ag.de erreichbar.

Viele Anwesende fragten sich auch, für welche Heizungsart sie sich entscheiden sollten, welche finanzielle Unterstützung es für die Umrüstung gibt und wer diese umsetzen kann. Jochen Kral, Beigeordneter für Mobilität- und Umwelt, verwies in diesem Zusammenhang auf das umfangreiche Beratungsangebot der Serviceagentur Altbausanierung (SAGA), welche von Landeshauptstadt, Stadtwerke und Verbraucherzentrale NRW betrieben wird. Zudem werden mit dem stadteigenen Programm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ zahlreiche Modernisierungsmaßnahmen wie beispielsweise die Installation von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen oder auch die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses und Dämmmaßnahmen gefördert. Auf weitere Beratungsangebote, Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes sowie auf Portale, auf denen qualifizierte Energieberaterinnen und Energieberater sowie qualifizierte Handwerksbetriebe gefunden werden können, verweist die Stadt auf ihrer Webseite www.duesseldorf.de/waermeplanung.

Antworten auf die eingangs gestellten Fragen:

•    Welche Auswirkungen hat die Kommunale Wärmeplanung auf die Bürgerinnen und Bürger?

Klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel werden in Düsseldorf nach dem 30. Juni 2026 Pflicht, auch wenn die Wärmeplanung vorher abgeschlossen wird. Wird auf Grundlage der Wärmeplanung eine Gebietsausweisung beispielsweise für ein Wärmenetz getroffen, können frühere Fristen greifen. Sollte es hierzu kommen, wird die Landeshauptstadt frühzeitig über ihre Pläne informieren.

•    Kann/soll ich noch jetzt eine neue Gas-/Ölheizung einbauen lassen?

Bis zum 30.06.2026 darf in Düsseldorf theoretisch noch eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Voraussetzung ist dann allerdings der Nachweis einer vorausgegangenen Energieberatung, die über die finanziellen Risiken dieses Schrittes aufklärt und nachhaltige Alternativen aufzeigen kann. Darüber hinaus müssen Betreiberinnen und Betreiber dieser Anlagen gemäß Gebäudeenergiegesetz sicherstellen, dass sie ab 2029 mit steigendem Anteil an Biomasse oder (grünem oder blauem) Wasserstoff betrieben werden.

•    Muss ich meine funktionierende Heizung außer Betrieb nehmen?

Funktionierende Heizungen müssen nicht außer Betrieb genommen und ersetzt werden. Defekte Anlagen dürfen, solange kein Totalschaden vorliegt und sie repariert werden können, auch nach Inkrafttreten der Pflicht zu klimafreundlichen Energien bei der Beheizung weiter repariert werden.

Die häufigsten Fragen und Antworten aus dem Bürgerdialog werden in die FAQ aufgenommen, die auf der Webseite www.duesseldorf.de/waermeplanung veröffentlicht sind. Dort haben außerdem sowohl die Teilnehmerinnen und Teilnehmern, als auch die Bürgerinnen und Bürgern, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, die Möglichkeit, sich die Aufzeichnung des Bürgerdialogs anzusehen. Fragen und Anregungen zur Wärmeplanung können auch im Nachhinein per Mail an waermeplanung19@duesseldorf.de gesendet werden. Die Fragen und Anregungen werden im Anschluss beantwortet und im weiteren Planungsprozess berücksichtigt.

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