Ein Jahr nach der Verurteilung eines früheren Babysitters im sogenannten Missbrauchskomplex von Wermelskirchen ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Kölner Landgericht hatte den damals 45-Jährigen im Februar 2023 zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem ordnete es die anschließende Sicherungsverwahrung an. (Az. 2 StR 301/23)
Das Gericht sah 116 sexuelle Missbrauchstaten zum Nachteil von 22 geschädigten Kindern als erwiesen an. Laut Urteil hatte sich der Mann seit dem Jahr 2008 über Onlineplattformen als Babysitter angeboten. Die ihm anvertrauten Kinder habe er dann missbraucht und seine Taten teilweise gefilmt.
Auch in seinem eigenen sozialen Umfeld habe er Missbrauchstaten begangen und sich außerdem mit Echtzeitübertragungen über das Internet an Missbrauchstaten anderer Erwachsener gegenüber Kindern beteiligt.
Der Mann war im Dezember 2021 in seinem Haus in Wermelskirchen festgenommen worden. Die Ermittler beschlagnahmten damals zahlreiche Datenträger – insgesamt waren es 32 Terabyte an Daten. Auf einer Festplatte fanden sie rund dreieinhalb Millionen Bilddateien und anderthalb Millionen Videos.
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