Der Mann erhielt zudem ein Berufsverbot von drei Jahren, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 47-Jährige zwischen 2017 und 2022 als Anwalt Mandantengelder veruntreut und Urkunden gefälscht hatte.
2019 erhielt er von einem Mandanten mehrere tausend Euro, mit denen er die Forderungen mehrerer Gläubiger des Mandanten begleichen sollte. Einen Großteil behielt der Anwalt jedoch für sich. Den Gläubigern schickte er währenddessen gefälschte Kontoauszüge, welche die angeblichen Überweisungen an sie beweisen sollten.
Darüber hinaus veruntreute er Gelder im sechsstelligen Bereich, die er von einer Mandantin als Rückstellungen auf Treuhandkonten überwiesen bekam. Als sie die Rückzahlung verlangte, fälschte der Mann ein Schreiben der Bank, wonach die Überweisung der Guthaben von den Konten veranlasst worden sei, und fügte gefälschte Kontounterlagen hinzu.
In einem Strafverfahren war er für mehrere Angeklagte gleichzeitig tätig und legte ihnen gefälschte Briefe der Staatsanwaltschaft Köln vor, wonach diese die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage angeboten habe. Dieses Angebot gab es jedoch nie. Zu einem Verhandlungstermin am Amtsgericht Brühl erschien er nicht. Seinen Mandanten teilte er mit, dass der Termin nicht stattfinde.
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