Tote Zwangsprostituierte aus Weser: Landgericht verhandelt erneut über Strafhöhe

Das Landgericht Verden hat sich erneut mit dem Fall einer in der Weser tot aufgefundenen 19-jährigen Zwangsprostituierten befasst. In dem Verfahren gegen drei Beschuldigte geht es um juristische Details und eine mögliche neue Strafzumessung.

Das Landgericht im niedersächsischen Verden hat sich erneut mit dem Fall einer in der Weser tot aufgefundenen 19-jährigen Zwangsprostituierten befasst. In dem neuen Verfahren gegen drei Beschuldigte geht es um juristische Details und die Gewichtung der einzelnen Taten, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Dies kann sich letztlich auf die Strafzumessung auswirken.

Das Landgericht hatte die drei Angeklagten – zwei Männer und eine Frau – im Oktober 2021 unter anderem wegen Zwangsprostitution sowie gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen beziehungsweise Beihilfe dazu zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie acht Jahren verurteilt. Die Anklage hatte ursprünglich auf Mord gelautet, dieser Vorwurf ließ sich im Prozess nach Überzeugung des Gerichts aber nicht belegen.

Die Beschuldigten haben nach Auffassung des Gerichts die psychisch schwer kranke Frau als Zwangsprostituierte ausgebeutet und ihr ärztliche Hilfe vorenthalten. Sie starb schließlich unter nicht näher rekonstruierbaren Umständen im Frühjahr 2020. Der Hauptbeschuldigte warf ihre mit einer Betonplatte beschwerte Leiche nahe der Gemeinde Balge in die Weser.

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im Mai weitgehend, gab dem Landgericht in Verden aber auf, noch einmal neu über die konkrete Höhe der Strafen zu verhandeln. Für den 14. Dezember sind die Plädoyers geplant, auch ein Urteil könnte dann fallen.
© AFP

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