Eine 43-Jährige ist vom Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Celle wegen Mitgliedschaft in der als Terrororganisation eingestuften Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Im selben Verfahren wurde ihre 63-jährige Schwiegermutter nach Gerichtsangaben vom Dienstag wegen Unterstützung des IS zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Die 43-Jährige war nach Feststellungen des OLG 2014 mit ihrem Ehemann und ihren damals zwei- und dreijährigen Töchtern in die vom IS beherrschten Gebiete im Bürgerkriegsland Syrien ausgereist. „Sie übernahm dabei die vom IS für die Rolle als Ehefrau eines Kämpfers vorgesehene Rolle als Hausfrau und Mutter“, erklärte das Gericht. Zudem habe sich die Angeklagte dort unter anderem um Neuankömmlinge sowie Witwen, Schwangere und andere Frauen gekümmert.
Der Ehemann der Beschuldigten sowie Sohn der mitangeklagten 63-jährigen Schwiegermutter muss sich nach Gerichtsangaben in einem gesonderten Verfahren verantworten. Die 63-Jährige kaufte laut Urteil 2015 auf Bitten ihres Sohns ein Auto und brachte es beladen an die türkisch-syrische Grenze. Zudem übermittelte sie ihm mehrfach Geldbeträge zwischen 460 und 7500 Euro, um ihm dadurch sein Leben als IS-Kämpfer zu ermöglichen.
Grundlage für die Verurteilung der 43-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe war laut Gericht eine Verständigung zwischen allen Verfahrensbeteiligten im Gegenzug für eine umfassende Aussage zur Tataufklärung. Die gegen die Frau verhängte Strafe ist noch nicht rechtskräftig. Das Urteil gegen ihre Schwiegermutter ist rechtskräftig, auf Rechtsmittel wurde verzichtet.
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