In sozialen Netzwerken stark präsent: Niedersachsen verbietet salafistischen Verein

Das niedersächsische Innenministerium hat den in sozialen Netzwerken sehr aktiven islamistischen Verein Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft verboten.

Das niedersächsische Innenministerium hat den stark in sozialen Netzwerken präsenten radikalislamischen Verein Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft verboten. Bei den in Braunschweig ansässigen Verein handle es sich um „einen der zentralen Knotenpunkte“ in der salafistischen Szene, erklärte das Ministerium am Mittwoch. Er verfüge über „ein massives und diversifiziertes Onlineangebot“ und richte sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung“.

Nach Angaben des Ministeriums in Hannover durchsuchten Einsatzkräfte der Polizei am Mittwochmorgen in Braunschweig sowie Berlin acht Objekte, um das Verbot durchzusetzen und Beweismittel zu suchen. Mit einem Verbot geht die Auflösung der Vereinsstrukturen einher, Vereinsvermögen wird beschlagnahmt.

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) bezeichnete das Verbot als „harten Schlag gegen die salafistische Szene in Niedersachsen und darüber hinaus“. Die Sicherheitsbehörden in ihrem Bundesland gingen „konsequent“ vor, sobald sich ein zentraler Anlaufpunkt der Szene entwickle.

Nach Angaben des Innenministeriums in Hannover bildet die Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft einen Schwerpunkt salafistisch-extremistischer Aktivitäten in Niedersachsen. Von besonderer Relevanz sei deren „enorme Reichweite, gerade in den für junge Menschen relevanten sozialen Medien“. Der Verein übertrage unter anderem salafistische Predigten im Livestream und kommuniziere über große Plattformen wie Youtube, Tiktok und Instagram.

„Wir dulden keine Vereine, in denen regelmäßig vermeintlich Ungläubige, Frauen oder Juden sowie unsere Gesellschaftsordnung im Gesamten abgewertet werden und zu deren Bekämpfung aufgerufen wird“, erklärte Behrens weiter.

Vereinsverbote sind neben strafrechtlichen Ermittlungen ein wesentliches Instrument von Behörden im Kampf gegen extremistische Gruppierungen. Die Innenministerien von Bund und Ländern können Vereine verbieten, wenn sie gegen Strafgesetze verstoßen oder die demokratische verfassungsmäßige Ordnung untergraben. Das ist im Vereinsgesetz entsprechend geregelt.

Verfassungsschützer warnen vor einer „Tiktokisierung des Islamismus“ durch eine neue Generation jüngerer salafistischer Prediger. Gemeint ist, dass diese gezielt große soziale Netzwerke nutzen, um junge Menschen anzuziehen und zu beeinflussen. Der Verfassungsschutz in Brandenburg bezeichnete die Entwicklung jüngst als „Brandbeschleuniger“ für Radikalisierungsprozesse.
© AFP

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