Der Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Da der Angeklagte bei der Tat erheblich alkoholisiert war, musste die Strafe demnach gemildert werden.
Laut Anklage hatte der 78-Jährige seinen 60-jährigen Nachbarn im März in der eigenen Wohnung in Hannover erstochen. Die Tat soll er mit einem im Griff eines Gehstocks verborgenen Messer ausgeführt haben. An die Tat soll sich der 78-Jährige nicht mehr erinnern können. Der 60-Jährige starb im Krankenhaus an seinen Verletzungen.
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