Fünf Monate nach der Verurteilung eines 55-Jährigen wegen des sogenannten Würmsee-Mordes ist das Urteil des Landgerichts Hannover rechtskräftig. Das teilte de Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe mit. Das Landgericht hatte den Mann im September zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Entlassung praktisch ausschließt. Es sah als erwiesen an, dass er eine Frau erstochen hatte. (Az. 6 StR 18/24)
Dem Urteil aus Hannover zufolge überfiel er die alleinlebende Frau in ihrer Wohnlaube in einer Ferienhaussiedlung am Würmsee in Burgwedel im Schlaf und erstach sie mit einem Messer im Bett. Er habe dies getan, um eine eigenen Selbstwertprobleme zu kompensieren und inneren Druck abzubauen. Das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen, weshalb das Gericht das Mordmerkmal der Heimtücke ebenso als erfüllt ansah wie das Merkmal der niedrigen Beweggründe.
Die Leiche der Frau war zunächst nicht gefunden worden. Einen Monat nach dem Urteil fanden Pilzsammler dann in einem Waldstück zwischen Fuhrberg und Großburgwedel, etwa zweieinhalb Kilometer vom Tatort entfernt, menschliche Knochen. Durch die Obduktion und anhand eines DNA-Abgleichs konnte die Leiche zweifelsfrei als das Opfer identifiziert werden. Der Angeklagte wandte sich gegen seine Verurteilung an den BGH. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil.
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