Wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte, ging das Gericht in dem Sicherungsverfahren davon aus, dass der Beschuldigte während der Tat schuldunfähig war. Die Tat als solche habe das Gericht als Totschlag angesehen.
Der 42-jährige Beschuldigte soll nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft im April an einer Wohnungstür im niedersächsischen Fredenbeck geklingelt haben. Zunächst öffnete die Tochter des späteren Opfers die Tür. Der 42-Jährige soll sie gebeten haben, ihren Vater zu holen.
Als dieser dann erschien, soll der Beschuldigte ihn zunächst beschimpft und dann mehrfach mit einem Messer auf ihn eingestochen haben. Der Mann erlitt dadurch tödliche Verletzungen. Das Urteil fiel bereits am Montag. Es ist noch nicht rechtskräftig.
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