Der gesetzliche Strafrahmen bei den Vorwürfen reiche „von Geldstrafe über kurze Freiheitsstrafe bis hin aber auch zu mehrjährigen Freiheitsstrafen“, sagte der Sprecher des Landgerichts Braunschweig, Benedikt Eicke, am Dienstag. Am Vormittag sollte dort der Prozess gegen Winterkorn beginnen.
Schwer wiegt demnach vor allem der Vorwurf des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs, der mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden kann. „Am Ende steht über allem die Frage des möglichen Zeitpunkts einer Kenntnis von Winterkorn bei der Verwendung einer unerlaubten Abschalteinrichtung“, führte der Sprecher aus.
Der Prozessstoff und der Umfang der Anklagen seien insgesamt „außergewöhnlich umfangreich“, sagte er weiter. Bis zum September kommenden Jahres sind rund 90 Verhandlungstermine angesetzt.
Der 77-jährige Winterkorn muss sich auch wegen Vorwürfen der uneidlichen Falschaussage sowie der Marktmanipulation verantworten. Das Gericht bündelte dazu drei unterschiedliche Anklagen, die alle im Zusammenhang mit eingebauter Schummelsoftware in Dieselmotoren stehen.
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