Ein 59-jähriger Universitätsprofessor ist am Donnerstag vom Landgericht im niedersächsischen Göttingen wegen Nötigung von Studentinnen und Hochschulmitarbeiterinnen in sexualisierter Form zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich verhängte die zuständige Kammer gegen den Angeklagten noch mehrere Geldauflagen, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte.
In einem ersten Verfahren war der Mann bereits 2022 zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Diese Entscheidung hob der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr aber teilweise auf und ordnete deshalb eine erneute Verhandlung an. Laut Anklage hatte der Beschuldigte drei ihm dienstlich unterstellte Frauen in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils mehrfach mit einem Bambusstock oder der flachen Hand auf das Gesäß geschlagen, um sich damit „sexuell zu erregen“.
Der Fall des Dozenten, dem neben den erneut vom Landgericht verhandelten Vorwürfen noch weitere Verfehlungen zur Last gelegt werden, beschäftigte die Gerichte bereits öfter. So stufte das Verwaltungsgericht Göttingen den Mann im Oktober in einem gesonderten Disziplinarverfahren für fünf Jahre um zwei Besoldungsgruppen zurück. Das Gericht sah entsprechende Vorwürfe aus dem Zeitraum von 2006 bis 2017 in dem von der Universität Göttingen gegen den Beamten angestrengten Verfahren samt eigener Beweisaufnahme als erwiesen an.
In dem Disziplinarverfahren ging es laut Klage der Universität um mehr als 40 Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, von denen das Gericht am Ende aber nur einen Teil als erwiesen ansah. Es kam aber gleichwohl zu der Feststellung, dass der Professor Studentinnen und Mitarbeiterinnen über Jahre durch Worte und Berührungen „in sexualisierter Weise belästigt“ habe.
Im dem Strafprozess mussten die Richterinnen und Richter auf Geheiß des Bundesgerichtshofs erneut darüber entscheiden, ob bei zwei der schon 2022 abgeurteilten Taten zusätzlich auch der Straftatbestand einer Nötigung verwirklicht wurde. Der Gesamtkomplex als solcher war nicht mehr strittig. Die schärfere Strafe könnte für den Beschuldigten auch finanziell erhebliche Folgen haben. Ab einer einjährigen Haftstrafe kommt der Entzug des Beamtenstatus in Frage.
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