Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen Verleumdung in 36 Fällen und Beleidigung, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass der Mann jahrelang dutzende Drohschreiben an Religionseinrichtungen, Moscheen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen geschrieben hatte.
Diese verschickte er 2017 sowie ab 2020. Auf einigen davon waren Hakenkreuze oder ein Bild des Attentäters von Hanau zu sehen. Teils waren die Briefe mit dem Kürzel „NSU 2.0“ unterschrieben. In einigen Fällen gab er einen realen Menschen oder dessen Familienangehörige als Verfasser der Briefe an. Ein politisches Tatmotiv gab es nicht – Hintergrund war, dass er sich von diesen Menschen betrogen fühlte.
Nach Angaben der Ermittler vom Oktober 2023 handelte es sich bei diesen Menschen um die Namen einer Familie aus Osnabrück. 2016 war der 51-Jährige in einen geschäftlichen Streit mit einem der Familienangehörigen geraten. Damals habe er dadurch einen finanziellen Schaden erlitten.
© AFP