Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) ist mit seiner Ankündigung, gegen das Klimaschutz-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in Revision zu gehen, offenbar vorgeprescht. „Aus unserer Sicht geht es jetzt erstmal darum, das Urteil genau auszuwerten“, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann am Freitag in Berlin. In der Frage, ob die Bundesregierung in Revision gehen wolle, „muss ich Sie dann noch einmal um Geduld bitten“.
Wissing hatte am Donnerstag dem ARD-Hauptstadtstudio bereits gesagt, dass die Regierung das Urteil anfechten werde. Ein Sprecher seines Ministeriums bestätigte dies am Freitag: „Das ist für uns die logische Konsequenz aus dem neuen Klimaschutzgesetz.“
Das Gericht in Berlin hatte der Ampel-Regierung am Donnerstag bescheinigt, gegen das Klimaschutzgesetz verstoßen zu haben. In den Bereichen Verkehr und Gebäude hätten die Treibhausgasemissionen 2021 und 2022 über den laut Bundes-Klimaschutzgesetz zulässigen Werten gelegen. Deshalb seien die zuständigen Ministerien zur Vorlage eine Klimaschutz-Sofortprogramms verpflichtet gewesen.
Wissing hatte sich der Erarbeitung eines solchen Sofortprogramms verweigert. Auch Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) legte daraufhin keines vor. Stattdessen beschloss die Ampel-Koalition im Oktober das Klimaschutzprogramm 2023, das unter anderem die Pflicht zur Einhaltung der Sektorziele abschafft. Künftig soll das Klimaziel nur sektorübergreifend erreicht werden müssen.
Darauf verwiesen auch Wissing und der Ministeriumssprecher. Durch die Novelle des Klimaschutzgesetzes, die „in Kürze vom Deutschen Bundestag verabschiedet“ werde, „entfällt die Sektorbetrachtung und auch die Relevanz der Entscheidung“ des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, sagte der FDP-Politiker.
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