Nach Karlsuher Urteil: Grünen-Fraktionschefin sieht große Vorhaben nicht in Gefahr

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zur Schuldenbremse sieht Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge die Pläne der Koalition zur Gebäudesanierung, zur E-Mobilität oder zum Ausbau der Fernwärme nicht in Gefahr. "Absolut nicht", sagte sie im ZDF-"Moma".

Trotz des Verfassungsgerichtsurteils zur Schuldenbremse sieht Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge Kernvorhaben der Koalition zur Gebäudesanierung, zur E-Mobilität oder zum Ausbau der Fernwärme nicht in Gefahr. Auf die Frage, ob diese Vorhaben jetzt auf der Strecke bleiben, sagte Dröge am Donnerstag im ZDF-„Morgenmagazin“: „Absolut nicht.“ Das seien alles wichtige Vorhaben der Ampel-Regierung, „die fortgesetzt werden müssen“.

Dröge zeigte sich überzeugt, dass die Ampel-Parteien „hierfür eine Lösung finden werden“. Zur Finanzierung könnten unterschiedliche Möglichkeiten diskutiert werden. Die Schuldenbremse biete Spielraum beispielsweise über die Infrastrukturgesellschaften. Auch könnten Subventionen abgebaut werden, um weitere Spielräume im Haushalt zu schaffen.

Die Grünen-Fraktionschefin rechnet nicht mit einem neuen Streit in der Ampel. „Wir wollen das jetzt gemeinsam und solidarisch machen.“ Alle drei Parteien stünden in der Verantwortung, nun „leise und geräuschlos eine Lösung zu finden“.

Zugleich erneuerte Dröge die Forderung der Grünen nach einer Reform der Schuldenbremse. Jetzt zeige sich, dass sie „nicht genügend Flexibilität bietet“. Die Schuldenbremse sei „handwerklich schlecht gemacht“, sie blockiere Zukunftsinvestitionen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) und auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) halten hingegen an der Schuldenbremse fest.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch ein Haushaltsmanöver der Ampelkoalition gekippt. 60 Milliarden Euro an nicht genutzten Kreditermächtigungen für den Kampf gegen die Pandemie durften nicht rückwirkend in den Klima- und Transformationsfonds verschoben werden, wie das Gericht in Karlsruhe entschied. Das Gericht begründete seine Entscheidung vor allem mit einem Verstoß gegen die Ausnahmeregelung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse.
© AFP

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