Nach Haushaltsurteil: Lindner legt kommende Woche Nachtragsetat für 2023 vor

Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in der kommenden Woche einen Nachtragsetat für das laufende Jahr vorlegen.

Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in der kommenden Woche einen Nachtragsetat für das laufende Jahr vorlegen. In Absprache mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Vize-Kanzler Robert Habeck (Grüne) ziehe er nun Konsequenzen aus den Vorgaben aus Karlsruhe, sagte Lindner am Donnerstag in Berlin. Seine Aufgabe sei es, „reinen Tisch zu machen“, bevor über den Haushalt 2024 gesprochen werde.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche die massive Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit nicht genutzten Krediten aus der Corona-Pandemie für unzulässig erklärt. Dadurch fehlen der Ampel-Koalition in den kommenden Jahren nun 60 Milliarden Euro für Vorhaben der Energiewende. Lindner verhängte danach eine Ausgabensperre über weite Teile des Haushalts 2023 und auch für den ähnlich konstruierten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), über den insbesondere die Energiepreisbremsen finanziert werden.

Das Verfassungsgericht habe klargestellt, wie mit Sondervermögen und mit Notlagenkrediten umzugehen sei, sagte Lindner am Donnerstag. Ziel des Nachtragshaushaltes 2023 sei es insbesondere, die Ausgaben „für die Strom und Gaspreisbremse jetzt auf eine verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage“ zu stellen. Erst wenn es einen rechtssicheren Zustand gebe, könne wieder „über das Jahr 2024 und die nächsten Jahre“ gesprochen werden. Die Ampel-Koalition hatte am Mittwoch die für kommende Woche geplante Verabschiedung des Haushalts 2024 verschoben.
© AFP

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