Mieterbund fordert über Wohngelderhöhung hinausgehende Maßnahmen

Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat die geplante Erhöhung des Wohngelds begrüßt - gleichzeitig aber weitere Maßnahmen angemahnt.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat die geplante Erhöhung des Wohngeldes ab 2025 begrüßt – gleichzeitig aber weitere wohnungspolitische Maßnahmen angemahnt. „Alleine das Wohngeld immer weiter zu erhöhen, löst die gewaltigen Probleme auf den überhitzten Mietwohnungsmärkten nicht“, erklärte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten am Dienstag. Nicht nur die wohngeldberechtigten Haushalte litten unter hohen Wohnkosten, sondern mittlerweile jeder dritte Mieterhaushalt sei durch seine Wohnkosten überlastet.

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Die ausgezahlte Höhe ist dabei von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Miete abhängig. Die Sozialleistung wird laut Wohngeldgesetz alle zwei Jahre an die Preis- und Mietentwicklung angepasst – das nächste Mal zum 1. Januar 2025. Dabei soll das Wohngeld um durchschnittlich 30 Euro oder 15 Prozent erhöht werden, wie das Bundesbauministerium Mitte Juli bekannt gab.

Profitieren würden davon demnach rund 1,9 Millionen Haushalte im kommenden Jahr. Die Ausgaben von Bund und Ländern für das Wohngeld steigen durch die Erhöhung 2025 auf 4,7 Milliarden Euro. Im Jahr 2022 waren es noch 1,8 Milliarden Euro.

Der Mieterbund kritisiert dabei, dass die Zuschüsse fürs Wohnen (Subjektförderung) sechsmal höher seien als die Förderung von Sozialwohnungen (Objektförderung) – „ein massives Missverhältnis“, betonte Siebenkotten. „Die Erhöhung des Wohngeldes darf nicht als Argument dafür dienen, dringend notwendige mietrechtliche und wohnungspolitische Reformen auf die lange Bank zu schieben.“

Stattdessen forderte der DMB-Präsident die Bundesregierung dazu auf, „die eklatante Schere“ zwischen Objekt- und Subjektförderung zu verkleinern und die Ausgaben für den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen deutlich zu erhöhen. Siebekotten mahnte zudem „die von uns immer wieder geforderte Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Mietrechtsreformen“ an. Diese würden dafür sorgen, „dass Mieterinnen und Mieter besser vor hohen Wohnkostenbelastungen geschützt werden und somit auch kein Wohngeld beantragen müssten“.

Die Ampel-Koalition hatte im April bekannt gegeben, sich auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt zu haben. Das Bundeskabinett hat ein entsprechender Gesetzentwurf aber noch nicht erreicht. Und über darüber hinausgehen Vorhaben konnten sich die Koalitionspartner nicht einigen, Widerstand kommt dabei vor allem aus der FDP.
© AFP

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