Der Bundestag billigte am Freitag ein entsprechendes Gesetz, das diese Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme ins Mietrecht aufnimmt – Vermieter können den Wunsch dann nur noch in Ausnahmefällen ablehnen. Bisher brauchen Mieterinnen und Mieter noch eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters, wenn sie eine Stecker-Photovoltaik-Anlage installieren möchten, weil damit eine bauliche Änderung am Gebäude einhergeht.
Nun werden das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht dahingehend geändert, dass diese Vorhaben nicht mehr einfach verhindert werden können. Dafür wird der Anbau der Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme aufgenommen. Diesen Status haben bislang etwa barrierefreie Umbauten, der Einbruchsschutz oder Ladeanlagen für das E-Auto.
Einmischen dürfen sich Vermietende und die Eigentümergemeinschaft zwar weiterhin bei der Frage, wie die Anlagen angebracht werden. Ob die Anlage überhaupt gebaut werden darf, ist aber grundsätzlich geklärt. Ausnahmen gelten beispielsweise bei denkmalgeschützten Gebäuden.
Das Gesetz ändert außerdem Regeln für Eigentümerversammlungen. Diese dürfen künftig auch dann online oder in hybrider Form stattfinden, wenn dies in der Wohnungseigentümergemeinschaft mit Drei-Viertel-Mehrheit beschlossen wird. Bisher ist Bedingung für die Online-Durchführung, dass alle Eigentümer und Eigentümerinnen damit einverstanden sind.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte, dass das Gesetz aus seinem Haus nun bald in Kraft treten kann. Er sieht „weniger Bürokratie“ und „mehr Freiräume“. „Ein weiteres Vorhaben zur Modernisierung des Rechts ist damit am Ziel angekommen. Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter in ganz Deutschland können davon profitieren.“
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