Am Freitag tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt eine Reform der Straßenverkehrsordnung in Kraft, durch die mehr Tempo-30-Zonen und Sonderfahrstreifen etwa für Busse und Fahrräder entstehen sollen. Der Reform zugrunde liegt eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die dem Umwelt- und Gesundheitsschutz eine größere Bedeutung als bisher bei der Verkehrsgestaltung einräumt.
Insgesamt bekommen Länder und Kommunen mehr Flexibilität bei der Verkehrsgestaltung. Gemeinden können etwa dem öffentlichen Nahverkehr oder Fahrzeugen mit alternativen Antrieben mit Sonderspuren Vorrecht einräumen, Radwege ausbauen, Spielstraßen einrichten oder Tempo 30 im Umfeld von Schulen und Kitas anordnen. Auch für die Regeln für Anwohnerparkplätzen gibt es mehr Spielraum.
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